Norm
GBG §30Rechtssatz
Ist durch die vorgelegte Pfandbestellungsurkunde die Willenseinigung der Parteien auch bezüglich der Vorrangseinräumung nachgewiesen, so bedarf es darüber hinaus einer Aufsandungserklärung seitens des durch die Vorrangseinräumung Begünstigten nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0060546Dokumentnummer
JJR_19910827_OGH0002_0050OB00075_9100000_001