RS OGH 1991/8/27 5Ob75/91, 5Ob127/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1991
beobachten
merken

Norm

GBG §30
GBG §94 C

Rechtssatz

Ist durch die vorgelegte Pfandbestellungsurkunde die Willenseinigung der Parteien auch bezüglich der Vorrangseinräumung nachgewiesen, so bedarf es darüber hinaus einer Aufsandungserklärung seitens des durch die Vorrangseinräumung Begünstigten nicht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 75/91
    Entscheidungstext OGH 27.08.1991 5 Ob 75/91
    Veröff: RZ 1993/56 S 172
  • 5 Ob 127/92
    Entscheidungstext OGH 15.12.1992 5 Ob 127/92
    Vgl auch; Beisatz: Durch die Unterfertigung des dem Eintragungsbegehren zugrundliegenden Mietvertrages durch beide Vertragsteile wurde auch das in § 12 dieses Vertrages umschriebene Vorkaufsrecht zwischen den Parteien vereinbart. Einer gesonderten Annahmeerklärung bedurfte es nicht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0060546

Dokumentnummer

JJR_19910827_OGH0002_0050OB00075_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten