Norm: GBG §26GBG §27GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §94 Abs1 Z4 E
Rechtssatz: Durch die Heftung mehrerer Urkunden wird das dadurch entstehende Urkundenkonvolut nicht zu einer einzigen Urkunde. Gerade wenn die zu einem Rechtsgeschäft erforderlichen Urkunden sukzessive errichtet werden, wie es im Hypothekengeschäft üblich ist und wie auch von den Parteien in dieser Rechtssache vorgegangen wurde, kann die unzweifelhaft zu einer der beiden Urkunden (hier: Vor... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Einverleibung des Pfandrechtes zu Gunsten einer Darlehensforderung von S 300.000,--, die Anmerkung des Kautionsbandes und der Löschungsverpflichtung gemäß § 469 a ABGB sowie die Einverleibung des Vorranges dieses Pfandrechtes vor bücherlichen Rechten des Karl R***** ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft. Die Antragstellerin legte an Urkunden den von Organen der Antragstellerin (ohne Angabe des Ortes, des Tages, M... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Kaufvertrages vom 27.Dezember 1956 ist im Grundbuch Klagenfurt ***** das Eigentumsrecht an der Liegenschaft für die "Förderative Volksrepublik Jugoslawien" einverleibt. Am 10.Jänner 1992 langte beim Buchgericht der Antrag der "Föderativen Volksrepublik Jugoslawien", vertreten durch das "Generalkonsulat der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien in Klagenfurt", dieses vertreten durch den Generalkonsul Marijan M*****, vertreten durch Dr.Matthäus Grilc, R... mehr lesen...
Norm: GBG §26
Rechtssatz: Bei durch das Bestehen einer Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt des Ablebens des Liegenschaftseigentümers bedingter Dienstbarkeitsbestellung ist die Vorlage einer Meldebestätigung als Nachweis des aufrechten Bestehens einer Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt des Todes des Liegenschaftseigentümers nicht hinreichend. Entscheidungstexte 5 Ob 88/92 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin schloß am 21.3.1990 mit dem Eigentümer der oben genannten Liegenschaft einen notariellen Dienstbarkeitsbestellungsvertrag, in dem die Vertragsteile festhielten, sie seien eine Lebensgemeinschaft eingegangen und bewohnten derzeit das Haus R*****, wogegen das Haus R***** 37 wohl eingerichtet, aber nicht bewohnt sei. Unter der Voraussetzung, daß im Zeitpunkt des Ablebens des Liegenschaftseigentümers diese Lebensgemeinschaft noch aufrecht bestehe, vereinb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt zu E 5014/86 des Erstgerichtes als Zessionarin der Volksbank Z***** die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten Johann F***** gehörigen Liegenschaften EZ 28, 31, 54 und 83 der KG K*****. Im Lastenblatt dieser Liegenschaften ist jeweils im ersten Rang eine Hypothek für den Kredithöchstbetrag von S 625.000,-- zugunsten der Volksbank Z***** simultan einverleibt, wobei die EZ 31 Haupteinlage ist. In den beiden nächstfolgenden Pfandrän... mehr lesen...
Norm: GBG §26
Rechtssatz: Wird mehreren Personen eine Liegenschaft um einen einheitlichen Kaufpreis verkauft, so ist dieser Kaufpreis für die Einverleibung des Kaufvertrages in das Grundbuch hinreichend bestimmt. Entscheidungstexte 5 Ob 51/90 Entscheidungstext OGH 23.10.1990 5 Ob 51/90 Veröff: NZ 1991,40 5 Ob 224/04h Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten aufgrund des Kaufvertrages vom 26.9.1989 (und anderer erforderlicher Urkunden), mit dem sie die 40/880 Anteile der Gertrude O*** an der Liegenschaft EZ 870 des Grundbuches Alsergrund (verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 18a) je zur Hälfte um den vor Vertragsunterfertigung bar bezahlten Kaufpreis von S 2,550.000 kauften, 1. die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes je zur Hälfte im Range der Rangordnung TZ 8283/89 und die Verbindung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3GBG §26
Rechtssatz: Für die Einverleibung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes ist weder die Angabe eines Rechtsgrundes noch die Nennung eines Motivs erforderlich. Entscheidungstexte 5 Ob 20/90 Entscheidungstext OGH 29.05.1990 5 Ob 20/90 SZ 63/84 = EvBl 1990/162 S 784 = NZ 1991,107 ( Hofmeister, 111 ) 5 Ob 53/16d ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Grund der am 9.November 1989 zwischen Erich W***, Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 20 Grundbuch Weizelsdorf, und dem in dieser Vereinbarung als seine Kinder bezeichneten Antragstellern Erich Alexander W*** und Romana K*** abgeschlossenen Vereinbarung die Einverleibung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes zugunsten der Antragsteller ob der genannten Liegenschaft. Über Rekurs des Liegenschaftseigentümers änderte das Gericht zweiter ... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §36
Rechtssatz: Zur Einverleibung des Pfandrechtes ist der Nachweis einer gültigen Forderung und eines gültigen Rechtsgrundes zum Pfandrecht erforderlich. Entscheidungstexte 5 Ob 75/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 5 Ob 75/88 Veröff: SZ 61/222 = NZ 1991,34 (Hofmeister) 5 Ob 257/03k Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §449GBG §26GBG §36
Rechtssatz: Die Pfandbestellungsurkunde bildet auch für die Einverleibung eines Pfandrechtes zur Sicherung einer hinlänglich präzisierten strittigen Darlehensforderung den grundbuchsrechtlich hinreichenden urkundlichen Nachweis. Entscheidungstexte 5 Ob 75/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 5 Ob 75/88 SZ 61/222 = NZ 1991,34 ( Hofmeister ) ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte ob Helga H*** gehörenden Liegenschaften die Einverleibung von Simultanpfandrechten für Forderungen der Erst- bis Achtantragsteller gegen Franz H*** und die Anmerkung der Verpflichtung der genannten Liegenschaftseigentümerin gegenüber diesen Antragstellern zur Löschung von Pfandrechten. Gleichlautende Anträge der Acht- und Elftantragsteller (hinsichtlich einer Forderung von 200.000 S gegen Franz H***) sowie der Neunt- und Zehntantragsteller wi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CGBG §26GBG §31 Abs6GBG §94 D
Rechtssatz: Zu den zumutbaren Kenntnissen eines Rechtsanwaltes gehört auch, daß bei Einschreiten als Machthaber im Sinne des § 31 Abs 6 GBG im Grundbuchsverfahren die Vollmachtsurkunde vorzulegen ist, der Rechtsgrund im Pfandbestellungsvertrag erkennbar genannt sein muß und die Unterschrift des Gläubigers darauf erforderlich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die offene Handelsgesellschaft "Bauunternehmen Stadtbaumeister Ing. H*** & Co Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau" in Graz schuldete der klagenden Partei aus dem Kauf von Baumaterialien zum 12. August 1982 S 2,041.648,--. Die offenen Gesellschafter Ing. Gottfried H*** und Helene H*** waren unter anderem je zur Hälfte Eigentümer der geldlastenfreien Liegenschaft EZ 506 KG Pirching. Es kam zu einer Vereinbarung, daß die Kaufpreisforderung der klagenden Baustoffhandelsgese... mehr lesen...
Begründung: Zu verteilen ist das Meistbot für die am 25.3.1986 versteigerte Liegenschaft EZ 203 Grundbuch Ligist von 1,2 Mio S. Strittig ist, wieviel der Pfandgläubigerin S*** V***-KÖFLACH für ihre im besten Rang C-LNR 1 bis 3 einverleibten Höchstbetragshypotheken von S 101.250,--, S 243.000,-- und S 54.000,--, das sind zusammen S 398.250,--. zuzuweisen ist. Die S*** V***-KÖFLACH meldete den vollen Betrag von S 398.250,-- an. Die betreibende Partei R*** L*** ST.J*** erhob Widerspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem Verkehrsunfall vom 24.10.1977 erlitt der Kläger schwere Verletzungen, seine Ehegattin wurde getötet. Sein Betrieb (Gast- und Landwirtschaft) befand sich damals im Aufbau, durch die unfallsbedingte langdauernde Arbeitsunfähigkeit, den Tod der mitarbeitenden Ehegattin sowie den Preisverfall im Weingeschäft geriet der Kläger in finanzielle Schwierigkeiten. Obwohl nicht er, sondern der Lenker eines anderen Fahrzeuges den Unfall verschuldet hatte, konnten... mehr lesen...
Norm: ABGB §456ABGB §1500GBG §26GBG §63 ff
Rechtssatz: Für verbücherte Liegenschaften gilt nicht § 456 ABGB, sondern der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechtes kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben werden, wenn das Recht des Vormanns ungültig eingetragen oder erloschen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 13/86 Entscheidungstext OGH 30.04.1986... mehr lesen...
Begründung: Franz M*** ist zu TZ 2497/1981 unter BOZ 1 b auf Grund des Kaufvertrages vom 30.Juni 1981 als Eigentümer der Liegenschaft EZ 386 Grundbuch Kaiserebersdorf einverleibt. Zu TZ 2452/1983 ist unter BOZ 1 c die Klage 39 f Cg 230/83 des Landesgerichtes für ZRS Wien angemerkt. Zu TZ 2814/1981 ist unter COZ 3 a im Rang TZ 2666/1981 auf Grund der Pfandurkunde vom 27.August 1981 das Pfandrecht des K*** DER Z*** WIEN bis zum Höchstbetrag von 1,950.000 S einverleibt, zu TZ 3491/1... mehr lesen...
Norm: GBG §14 Abs2GBG §26
Rechtssatz: Verbücherung wegen unlösbaren Widerspruchs unzulässig, wenn in der Pfandbestellungsurkunde die Liegenschaft "für Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung" verpfändet wird, die Aufsandungserklärung jedoch von Forderungen aus der üübernommenen Geschäftsführung spricht. Entscheidungstexte 5 Ob 30/78 Entscheidungstext OGH 16.01.1979 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §27GBG 77 Abs3GBG §94 Abs1 Z2 CZPO §4
Rechtssatz: Nur dann, wenn Zweifel darüber aufkommt, ob der als Vertreter Einschreitende tatsächlich nach dem Gesetz die Vertretungsbefugnis besitzt, ist die Vorlage der notwendigen Urkunden aufzutragen und das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen zu klären (hier: auf Grund des Akteninhaltes keine Bedenken dagegen, dass die Unterschriften der Fertigung eines Grundbuchsgesuches und der Proze... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §1054GBG §26
Rechtssatz: Wenn nur zwei Miteigentümer einer Liegenschaft einen in der Form eines Anbotes aller drei Liegenschaftseigentümer gehaltenen Kaufvertrag unterfertigen, kann die Eintragung der Vormerkung des Eigentumsrechtes an den Liegenschaftsanteilen der zwei Miteigentümer nur dann verweigert werden, wenn der Inhalt des Vertrages erkennen läßt, dieser solle nur dann gelten, wenn sämtliche Miteigentümer ihre Liegen... mehr lesen...
Ob der Liegenschaft EZ X ist das Eigentumsrecht für Moritz T zur Hälfte sowie für Michael T und Rosa M zu je 1/4 einverleibt. Das Erstgericht bewilligte auf Grund des Kaufvertrages vom 26. November/28. Dezember 1972, der Schreiben vom 18. Dezember 1972 sowie weiterer Urkunden ob dem Hälfteanteil des Moritz T und dem Viertelanteil der Rosa M die Vormerkung des Eigentumsrechtes für Alois B entsprechend seinem Grundbuchsgesuche. Zugleich wurde ihm eine Frist von 14 Tagen zur Erhebung d... mehr lesen...
Norm: GBG §14GBG §26
Rechtssatz: Für den Inhalt und Umfang einer Hypothek ist nur die bücherliche Eintragung in Verbindung mit der Grundbuchsurkunde (§ 26 GBG 1955) maßgeblich. Das Pfandrecht besteht demnach nur zugunsten der im Grundbuch eingetragenen Forderung. Dies gilt entsprechend auch für Höchstbetragshypotheken (§ 14 Abs 2 GBG 1955; vgl Bartsch, GBG 7.Auflage 259, NZ 1930,117). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §14 Abs2GBG §26
Rechtssatz: Die Aufsandungserklärung einer Pfandbestellungsurkunde, die Liegenschaft zur Sicherung des gewährten Kredites, "ferner für alle aus einem sonstigen Grund entstandenen bzw entstehenden Forderungen aller Art" bis zum Höchstbetrag von .... zu verpfänden, ist hinsichtlich der in der Urkunde nicht angeführten "anderen Forderungen aller Art" unwirksam. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §1053GBG §26GBG §27GBG §32oö LandessiedlungsG allg
Rechtssatz: Die Bestimmungen der beiden letztgenannten Gesetze stehen dem formlosen Zustandekommen von Kaufverträgen über Liegenschaften nicht entgegen. Dass die Errichtung der Vertragsurkunde in verbücherungsfähiger Form vereinbart wird, kann für sich allein nicht als ein Formvorbehalt nach § 884 ABGB verstanden werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z2 IIIbGBG §26
Rechtssatz: Die Bestimmung, daß mehr als drei Jahre rückständige Grundsteuerbeträge nicht vorzugsweise zu befriedigen sind, gehört zu den zwingenden Verteilungsgrundsätzen, die stets von Amts wegen zu beachten sind. Entscheidungstexte 3 Ob 101/64 Entscheidungstext OGH 22.09.1964 3 Ob 101/64 RZ 1965,31 ... mehr lesen...
I. Das Erstgericht versteigerte zunächst am 28. September 1961 zu E 12/62 die Liegenschaft EZ. 555 der KG. T. um den Betrag von nur 600 S. Am 5. September 1963 erfolgte dann die kridamäßige Versteigerung der Liegenschaften EZ. 300, KG. L. und EZ. 21 KG. K. Beide Liegenschaften wurden gemäß den Versteigerungsbedingungen auf die Objekte I. bis XVI. aufgeteilt und einzeln ausgeboten. Die Summe aller bei der zweiten Versteigerung erzielten Meistbote betrug 3.915.850 S, der zu verteilend... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §31
Rechtssatz: Wird in einem Vertrag ein Recht unter einer Bedingung eingeräumt und die Zustimmung zur Einverleibung unter dieser Bedingung erteilt, so muss deren Eintritt urkundlich nachgewiesen werden. Wurde die Zahlung des Kaufpreises für die Liegenschaft zur aufschiebenden Bedingung des Kaufvertrages gemacht, dann muss die hierüber ausgestellte Quittung im Sinne des § 31 GBG 1955 beglaubigt werden. Ents... mehr lesen...