Norm
ABGB §828Rechtssatz
Wenn nur zwei Miteigentümer einer Liegenschaft einen in der Form eines Anbotes aller drei Liegenschaftseigentümer gehaltenen Kaufvertrag unterfertigen, kann die Eintragung der Vormerkung des Eigentumsrechtes an den Liegenschaftsanteilen der zwei Miteigentümer nur dann verweigert werden, wenn der Inhalt des Vertrages erkennen läßt, dieser solle nur dann gelten, wenn sämtliche Miteigentümer ihre Liegenschaftsanteile verkaufen und ihre Aufsandungserklärung gleichzeitig abgeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0013224Dokumentnummer
JJR_19740612_OGH0002_0050OB00122_7400000_001