RS OGH 1992/5/26 5Ob88/92

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Veröffentlicht am 26.05.1992
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Norm

GBG §26

Rechtssatz

Bei durch das Bestehen einer Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt des Ablebens des Liegenschaftseigentümers bedingter Dienstbarkeitsbestellung ist die Vorlage einer Meldebestätigung als Nachweis des aufrechten Bestehens einer Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt des Todes des Liegenschaftseigentümers nicht hinreichend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060360

Dokumentnummer

JJR_19920526_OGH0002_0050OB00088_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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