Norm
GBG §26Rechtssatz
Bei durch das Bestehen einer Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt des Ablebens des Liegenschaftseigentümers bedingter Dienstbarkeitsbestellung ist die Vorlage einer Meldebestätigung als Nachweis des aufrechten Bestehens einer Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt des Todes des Liegenschaftseigentümers nicht hinreichend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060360Dokumentnummer
JJR_19920526_OGH0002_0050OB00088_9200000_001