Norm
GBG §14 Abs2Rechtssatz
Verbücherung wegen unlösbaren Widerspruchs unzulässig, wenn in der Pfandbestellungsurkunde die Liegenschaft "für Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung" verpfändet wird, die Aufsandungserklärung jedoch von Forderungen aus der üübernommenen Geschäftsführung spricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0060586Dokumentnummer
JJR_19790116_OGH0002_0050OB00030_7800000_001