Norm
GBG §14 Abs2Rechtssatz
Die Aufsandungserklärung einer Pfandbestellungsurkunde, die Liegenschaft zur Sicherung des gewährten Kredites, "ferner für alle aus einem sonstigen Grund entstandenen bzw entstehenden Forderungen aller Art" bis zum Höchstbetrag von .... zu verpfänden, ist hinsichtlich der in der Urkunde nicht angeführten "anderen Forderungen aller Art" unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0060535Dokumentnummer
JJR_19731220_OGH0002_0030OB00177_7300000_003