Norm
ABGB §456Rechtssatz
Für verbücherte Liegenschaften gilt nicht § 456 ABGB, sondern der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechtes kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben werden, wenn das Recht des Vormanns ungültig eingetragen oder erloschen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011415Dokumentnummer
JJR_19860430_OGH0002_0030OB00013_8600000_002