Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchsache der klagenden Partei Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, vertreten durch Wanek & Kunze, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, wider die beklagte Partei D... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §27
Rechtssatz: Auch öffentliche Urkunden müssen den Erfordernissen der §§ 26, 27 GBG entsprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 91/03y Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 91/03y 5 Ob 108/12m Entscheidungstext OGH 04.07.2012 5 Ob 108/12m Vgl; Beisatz: Ein Enteignungsbescheid ist auch ohne Angabe der Firmenbuchnummer de... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 28. 1. 1972 übertrug Margot M*****, die Revisionsrekurswerberin der Mutter des Antragstellers, Anna Rosalia H*****, die Liegenschaft, was von der Übernehmerin angenommen wurde. Unter Punkt 2 ist festgehalten, dass die Übergabe die Erfüllung einer Verpflichtung (mündliche Vertragsabsprache) darstelle, welche vor Jahren zwischen der Übergeberin und dem mittlerweile verstorbenen Ehegatten der Übernehmerin Johann Germann H***** vereinbart bzw getroffe... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses Klammergasse 2/Schlagergasse 7 vom beklagten Masseverwalter der (Mehrheits-)Mit- und Wohnungseigentümerin die Bezahlung des Klagsbetrages als Schadenersatz aus von ihr veranlasster unbefugter Bauführung. Für die Forderung bestehe ein Vorzugspfandrecht gemäß § 13c WEG. In der Klage berief sich der Klagevertreter darauf, dass ihm die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten durch die... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherlich zugeschrieben ist die EZ ***** GB ***** dem Thomas W*****, der am 8. 3. 1995 verstorben ist. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 14. 2. 1996, GZ 2 A 164/95s-25, wurde Herma W***** als Alleinerbin die Verlassenschaft nach Thomas W***** eingeantwortet. Hinsichtlich der gegenständlichen Liegenschaft war Margarete B***** Vermächtnisnehmerin nach Thomas W*****. Mit Amtsurkunde gemäß § 178 AußStrG des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 1... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 14. 5. 2001 begehrte die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses ***** vom beklagten Mit- und Wohnungseigentümer Zahlung von S 5.271,59 sA an rückständigen Bewirtschaftungskosten für die Monate März bis Mai 2001. Gleichzeitig mit der Klage werde der Antrag auf Anmerkung dieser Klage im Grundbuch ob den 172/10.285 Anteilen des Beklagten auf der EZ ***** Grundbuch ***** gestellt. In der Klage berief sich der Rechtsanwalt Dr. Roland K***** auf eine ihm ertei... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Johann H***** ist grundbücherlicher Eigentümer von 651/10000 mit Wohnungseigentum an W 11 verbundenen Anteilen der Liegenschaft EZ ***** (B-LNR 19). Am 5. 2. 1999 stellte er der R***** reg. GenmbH folgende notariell beglaubigte "Vollmacht zur Veräußerung von Liegenschaften" aus: "Johann H***** ... ist Eigentümer der ... Liegenschaft ... Der Genannte bevollmächtigt und ermächtigt nunmehr für sich und seine Rechtsnachfolger die R***** reg. GenmbH, im ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 451 Abs 1 ABGB und den §§ 4 und 9 GBG wird das Pfandrecht an einer verbücherten Liegenschaft als dingliches und bücherliches Recht durch Eintragung im Hauptbuch erworben. Der rechtsgeschäftliche Pfandrechtserwerb setzt in der Regel die Verpfändung durch den bücherlichen Eigentümer oder wenigstens dessen Einwilligung voraus. Für verbücherte Liegenschaften gilt der Vertrauensgrundsatz, weshalb wie die anderen büche... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §27GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Gemäß § 160 Abs 1 BAO dürfen Eintragungen in das Grundbuch, denen Rechtvorgänge über den Erwerb von Grundstücken zugrundeliegen, mit hier nicht wesentlichen Ausnahmen, erst dann vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamts vorliegt, dass der Eintragung hinsichtlich der Grunderwerbssteuer und der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsb... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen hatten Bedenken im Sinn des § 94 Abs 1 Z 3 GBG gegen die begehrte Einverleibung des Eigentumsrechts der Antragstellerin, weil ihr Begehren durch den Inhalt der vorgelegten Urkunden nicht begründet erschien. Konkret sei die in der vorgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigung gelegene Mitteilung an das Grundbuchsgericht, dass der Eintragung eines bestimmten Erwerbsvorganges Bedenken der Abgabenbehörde nicht entgegenstünden, im vorliegenden Fall nicht geeign... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 6. 12. 1996 wurde über das Vermögen des Michael Vitus K***** der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der 1928 geborene Erstbeklagte, der bis 1964 eine Land- und Gastwirtschaft betrieb und in der Folge bis zu seiner Pensionierung als Kraftfahrer berufstätig war, lebt seit Jahren von der Zweitbeklagten, seiner Ehefrau, getrennt und unterhält zu seinem Sohn Richard K***** und seinem Stiefsohn Fritz... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 6. Februar 1998 übergab der Zweitantragsteller der Erstantragstellerin die in seinem Alleineigentum stehende Liegenschaft EZ ***** mit dem Wohnhaus ***** und hat sich dabei ua die Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes an Ferdinand G***** jun. (geboren am ) ausbedungen. Anna G*****, die Ehegattin des Zweitantragstellers, der ebenfalls ein Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt wurde, ist diesem Vertrag beigetreten und hat ebenso wie die Erstantrags... mehr lesen...
Norm: ABGB §882GBG §26GBG §31 Abs1
Rechtssatz: Bei einem Vertrag zugunsten Dritter ist der Begünstigte auf sein Zurückweisungsrecht nach § 882 ABGB beschränkt (SZ 51/82) und damit weder Partei des Titelgeschäfts im Sinne des § 26 GBG noch Partei im Sinne des § 31 Abs 1 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 182/98w Entscheidungstext OGH 15.09.1998 5 Ob 182/98w ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller veräußerte mit Kaufvertrag vom 17. 12. 1996 aus seinen Liegenschaften EZ 5, 6 und 7 GB ***** gemäß der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. M***** a) die Trennstücke 1, 5, 6 und 7 (insgesamt 346 m2) dem Rudolf und dem Herbert H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft EZ ***** und b) die Trennstücke 8 und 9 (insgesamt 222 m2) dem Karl und der Stefanie H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft ***** desselben Grundbuch... mehr lesen...
Begründung: Alleineigentümer der vom gegenständlichen Eintragungsbegehren betroffenen Liegenschaft EZ ***** ist Thomas S*****. Dieser hat von der Antragstellerin zwei Darlehen über je S 300.000,- erhalten und ihr zu deren Besicherung seine Liegenschaft verpfändet. Hiezu wurden am 18.10.1996 und am 24.1.1997 in der Praxis übliche verbundene Schuldscheine und Pfandurkunden (Formularvordrucke mit maschinschriftlichen Ergänzungen und Einfügungen) ausgestellt. In den Schuldscheinen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund des mit ihrem Ehegatten Dipl.Ing.Walter W*****, geboren am *****, abgeschlossenen Schenkungsvertrages, mit dem Dipl.Ing.Walter W***** als 546/7872 Eigentümer am Grundstück *****, EZ ***** Grundbuch *****, mit welchem Anteil das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 9 verbunden ist, der Antragstellerin die Hälfte des Grundanteils übertragen wollte, die Einverleibung des Eigentumsrechtes zur Hälfte (= 273/7872-tel Anteilen) für die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §440GBG §21GBG §26GBG §56 Abs2
Rechtssatz: 1) Gemäß § 56 Abs 2 GBG kann die Eintragung (insbesondere des Eigentumsrechtes) im angemerkten Rang selbst dann bewilligt werden, wenn die Liegenschaft nach dem Einschreiten um die Anmerkung der Rangordnung an einen Dritten übertragen worden wäre. Das gilt auch dann, wenn die Urkunde, mit der der Eintragungswerber gemäß § 26 GBG seinen Eigentumsverschaffungsanspruch belegt, vom früheren Eige... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies dieses Eintragungsgesuch ab. Als einzigen Grund für seine Entscheidung gab es dabei an, daß die Zeichnungsberechtigung des beim Abschluß des gegenständlichen Kaufvertrags für die Zweitantragsgegnerin handelnden Landesparteiobmanns und Landeshauptmann- stellvertreters Dr.Michael A***** nicht ordnungsgemäß nachgewiesen worden sei. Seine Unterschrift "als Landesparteiobmann" sei zwar notariell beglaubigt, doch fehle es an einem Beleg, daß die Satzu... mehr lesen...
Begründung: Zu TZ 1628/1996 erwirkte Leopold H***** auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2.5.1991 mit der vormaligen Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (Berta U*****) abgeschlossen hatte, die Vormerkung seines Eigentums unter BLNR 1 lit i der EZ *****. Zu TZ 7186/1996 (BLNR 1 lit j) erfolgte dann die Rechtfertigung dieser Eintragung. Zu TZ 1628/1996 erwirkte Leopold H***** auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2.5.1991 mit der vormaligen Eig... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 VBEO §216 IIIhEO §217GBG §14 Abs2GBG §26
Rechtssatz: Die Eintragung der Nebengebührensicherstellung bewirkt von vornherein eine pfandrechtliche Haftung nur nach Maßgabe der betreffenden Vereinbarung und der ihr entnehmbaren Spezifizierung der gesicherten Forderungen. Einer Abweisung des Eintragungsbegehrens hinsichtlich jener Forderungen, die - für sich allein - mangels ausreichender Spezifikation nicht durch eine Neben... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §94 Abs1 E
Rechtssatz: Kommt nach dem Urkundeninhalt die Beurteilung eines Rechtsgeschäftes als Schenkung oder als Vertrag mit überwiegender Schenkungsabsicht in Betracht, wäre auf die Einhaltung der für diese Verträge erforderlichen Formvorschriften Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 141/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1994 5 Ob 141/94 ... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §22GBG §26
Rechtssatz: Wird von der Regel des § 21 GBG abgewichen (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, dass nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist), dass grundbücherliche Eintragungen nur gegen den zulässig sind, der zur Zeit des Ansuchens als Eigentümer der Liegenschaft oder des Rechts, in Ansehung deren die Eintragung erfolgen soll, im Grundbuch erscheint oder doch gleichzeitig als solch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BGBG §26
Rechtssatz: Auch das echte Anerkenntnis gibt einen ausreichenden Titel zum Eigentumserwerb ab (2 Ob 216/55 = NZ 1955,136). Entscheidungstexte 5 Ob 34/94 Entscheidungstext OGH 22.03.1994 5 Ob 34/94 Veröff: SZ 67/44 5 Ob 59/10b Entscheidungstext OGH 27.05.2010 5 Ob 59/10b Beisatz: Die Eintragung auf der... mehr lesen...
Norm: ABGB §943GBG §26NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Im Grundbuchsverfahren bedarf es beim urkundlichen Nachweis der bereits erfolgten Übergabe der Darstellung konkreter Übergabsakte nicht. Es genügt ein Hinweis in der Vertragsurkunde darauf, dass die "wirkliche Übergabe" bereits erfolgt ist. Ein Notariatsakt ist dann entbehrlich. Entscheidungstexte 5 Ob 21/94 Entscheidungstext OGH 01.... mehr lesen...