Norm
GBG §26Rechtssatz
Wird mehreren Personen eine Liegenschaft um einen einheitlichen Kaufpreis verkauft, so ist dieser Kaufpreis für die Einverleibung des Kaufvertrages in das Grundbuch hinreichend bestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0060356Dokumentnummer
JJR_19901023_OGH0002_0050OB00051_9000000_001