Norm: EKHG §9 B
Rechtssatz: Das Herabhängen eines Fahrleitungsdrahtes stellt einen Mangel in der Beschaffenheit der Anlage dar und ist somit der Betriebsgefahr der Eisenbahn zuzuzählen. Ein dadurch verursachter Unfall steht in einem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebseinrichtung und wurde nicht durch das bloße Vorhandensein der technischen Eisenbahnanlage, sondern eben durch ihre mangelhafte Beschaffenheit mitverursacht. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Oktober 1984 stieß der Erstbeklagte, der im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Oberneuberg bei Pöllau Willibald P*** bei der Maisernte half, als Lenker und Halter des zum Verkehr auf öffentlichen Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 30 km/h zugelassenen Traktor Steyr540 (St 86.124), an dem ein 4,1 m langer, 1,8 m breiter und 2,2 m hoher (linke Bordwand um 40 cm in Schleuderrichtung des Gebläses überhöht), nicht zum öffentlichen Verkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. Mai 1983 ereignete sich um 17,35 Uhr auf der Stroheimer-Bezirksstraße bei Km 6 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem Karl L*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen O 209.766 und der Erstbeklagte als Lenker des LKW mit dem Kennzeichen O 81.245 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr. Dabei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 27.2.1978 geborene Klägerin benützte gemeinsam mit ihrer Mutter gegen Entgelt am 1.1.1984 einen Doppelsessel der S***-S*** in Obertauern, welche die Beklagte betreibt. Am Ende einer Fahrt verließ die Klägerin den Sessel nicht rechtzeitig, fuhr mit dem Sessellift über die Abfahrtsrampe hinaus und stürzte ab, wodurch sie sich Verletzungen zuzog. Aufgrund dieses Schadensereignisses begehrte die Klägerin von der Beklagten ein Schmerzengeld von S 400.000,-- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. Oktober 1983 ereignete sich gegen 8,30 Uhr bei der Haltestelle Wien 21., Frauenstiftgasse, ein Unfall, bei welchem die Klägerin "beim Aussteigen" aus einem Bus der Linie 30 A, einen komplizierten Knöchelbruch erlitt. Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Bezahlung eines Schmerzengeldes von 55.000 S. Der Buslenker sei nicht zum Randstein zugefahren, sondern habe in einer Entfernung von 3 m davor angehalten, so daß die Klägerin beim Aussteigen wegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3.9.1982 ereignete sich im Ortsgebiet von Reutte auf der Allgäuerstraße im Bereich der nördlichen Einfahrt zur Esso-Tankstelle ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker des Mopeds mit dem behördlichen Kennzeichen T 77.939 sowie der Erstbeklagte als Lenker des Sattelzugfahrzeuges, pol. Kz T 277.592, der Zweitbeklagten, die dessen Halterin war, beteiligt waren. Die Drittbeklagte war der Haftpflichtversicherer des LKWs. Durch den Unfall wurde der Kl... mehr lesen...
Begründung: Am 29.5.1979 rann in Spielfeld aus der Ladung eines griechischen LKW-Zuges der Firma Petros L***, Katerini, Griechenland, mit dem Kennzeichen NX 8995 die giftige Flüssigkeit Dursban von der Ladefläche auf die Oberfläche eines Parkplatzes. Eine zu dem abgestellten LKW-Zug beorderte Einsatztruppe entlud 31 Blechfässer zu je 200 l und stellte fest, daß bei einem Faß ein Schaden entstanden war. Die klagende Partei brachte vor, daß der "Verursacher" den ihm mit Bescheid der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten betreiben am Naßfeld Schilifte, darunter den Schlepplift "Hohe-Höhe", der das Rudniggebiet mit dem Madritschenkopf verbinden. Mit der Behauptung, am 1.April 1983 bei der Benützung des Schleppliftes wegen einer erheblichen Glätte der unzureichend präparierten Schleppspur ausgerutscht, gestürzt und in der Folge durch einen nachfolgenden Schleppliftbenützer - der Schlepplift sei nicht rechtzeitig abgestellt worden - schwer verletzt worden zu sein, b... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 C
Rechtssatz: Von einem besonders umsichtigen und sachkundigen Kraftfahrer kann ohne jede Überspannung seiner Sorgfaltspflicht verlangt werden, der durch das Gefahrenzeichen nach § 50 Z 16 StVO angekündigten Gefahr, daß aus einer kaum einsehbaren Campingplatzausfahrt andere Verkehrsteilnehmer auf die Fahrbahn gelangen, durch ausreichende Herabsetzung seiner Fahrgeschwindigkeit Rechnung zu tragen, bevor noch ein derartiges Fehlverh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.6.1983 ereignete sich gegen 16,10 Uhr auf dem Fuchsbühelweg bei Villach im Bereich der Ausfahrt des Campingplatzes Mittewald ein Verkehrsunfall, an dem die damals im 11.Lebensjahr stehende Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen K 17.884 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Die Klägerin fuhr mit ihrem Fahrrad von der Campingplatzausfahrt in die Fa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BVIIEisbG §44 Abs3EKHG §9 GEKHG §11
Rechtssatz: Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten des Fahrgastes, der auf einen anfahrenden Zug aufspringt, dessen bevorstehende Abfahrt nicht angekündigt war (Berücksichtigung, daß dem Kläger als Pensionist der Beklagten die mit dem Aufspringen auf einen fahrenden Zug verbundenen Gefahren im besonderen Maße bekannt sein mußten). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 10. 1979 ereignete sich gegen 2 Uhr morgens am Hauptbahnhof Villach ein Unfall, bei dem der Kläger als Fahrgast des Expreßzuges 232 der Beklagten schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrte aus dem Titel des Schadenersatzes aus diesem Unfall von der Beklagten die Bezahlung eines Schmerzengeldes von 250.000 S samt Anhang sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen Kosten, die ihm aus einer Vermehrung seiner Bedürfnisse auf Grund d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19.5.1982 stießen der vom Erstbeklagten gelenkte und von der zweitbeklagten Partei gehaltene LKW, Kennzeichen K 221.118, und der von der Klägerin gelenkte PKW, Kennzeichen K 155.697 in Klagenfurt auf der Kreuzung Villacher Straße-Wörthersee-Süduferstraße (Südring) zusammen, wodurch die Klägerin schwere Verletzungen erlitt. In der vorliegenden Klage wurde zunächst ein Mitverschulden des Erstbeklagten am Unfall im Ausmaß von einem Drittel behauptet und damit be... mehr lesen...
Die Klägerin benützte am 26. 2. 1980 einen von der Erstbeklagten betriebenen Schlepplift; die Zweitbeklagte ist deren persönlich haftende Gesellschafterin. Andrea U, die einige Schleppgehänge vor der Klägerin fuhr, kam unweit der Bergstation wegen eines Wadenkrampfes zu Sturz und rutschte gegen die Klägerin, wodurch diese ebenfalls stürzte. In weiterer Folge prallte die Klägerin gegen den Betonsockel einer Liftstütze, wodurch sie schwere Schädelverletzungen erlitt. Die Klägerin br... mehr lesen...
Die beklagte Partei war am 25. 8. 1978 Haftpflichtversicherer eines PKW, dessen Halter Nikolic B war. Mit diesem Fahrzeug stieß ein Bekannter des Halters, Tihomir M, am genannten Tage den Fußgänger Slobodan K vorsätzlich nieder, sodaß dieser schwer verletzt auf der Fahrbahn liegen blieb. Kurz darauf überfuhr der Lenker eines anderen, bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKW den Schwerverletzten und dessen ihm zu Hilfe geeilte Ehefrau und tötete beide. Die klagende Partei b... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 AStVO §14 Abs1
Rechtssatz: Kein unabwendbares Ereignis, sondern Haftung des Halters eines Personenkraftwagens für 1/3 des Schadens, wenn mit diesem Personenkraftwagen bei Gegenverkehr, nasser Fahrbahn, Dämmerung und starkem Regen ein Umkehrmanöver unternommen wird, und mit dem Einbiegen von Fahrzeugen aus Seitenstraßen zu rechnen ist, wobei ein solches eingebogenes Fahrzeug, dessen Lenker den im Zuge des Umkehrvorganges in der Fah... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BVIIaEisbG §44 Abs3EKHG §9 GEKHG §11
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der entgegen dem Verbot des § 44 Abs 3 EisbG von einem anfahrenden Zug abspringt, wenn dem Eisenbahnbetrieb die Nichtbeleuchtung einer Haltestelle und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schaffners vorzuwerfen sind. Entscheidungstexte 2 Ob 240/81 Entscheidungstext OGH 23.... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 AStVO §38
Rechtssatz: Unabwendbares Ereignis für den vorrangigen Rechtskommenden, in dessen Fahrtrichtung die Verkehrslichtanlage infolge Gebrechens ausgefallen ist, bei Zusammenstoß mit Linkskommenden, der Grünlicht hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 203/81 Entscheidungstext OGH 26.01.1982 2 Ob 203/81 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId4b3EKHG §9 H
Rechtssatz: Gewisse leichte Schaukelbewegungen eines Liftsessels sind auch bei größter Sorgfalt nicht zu vermeiden. Es obliegt daher dem Fahrgast, dieser dem Betrieb eines Sesselliftes eigentümlichen besonderen Gefahrenlage durch die erforderliche Sorgfalt Rechnung zu tragen und sich vor allem dann, wenn die Sicherungsbügel schon geöffnet sind, entsprechend festzuhalten. Unabwendbares Ereignis, wenn zufolge auto... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 DStVO §20 Abs2 II
Rechtssatz: Keine Verschuldenshaftung jedoch Haftung nach EKHG bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um einen km/h. Entscheidungstexte 2 Ob 135/79 Entscheidungstext OGH 06.11.1979 2 Ob 135/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0058453 Do... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia4EKHG §9 EZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Jede Partei, die ein von der Gegenseite zu vertretendes Verschulden geltend macht, trifft für jene Tatumstände die Behauptungslast und Beweislast, auf die sie ihren Verschuldensvorwurf gründet - ungeklärt gebliebene Einzelheiten können nicht Grundlage einer Verschuldenshaftung bilden; vielmehr ist bei der Beurteilung des Verschuldens jeweils von der für den Betroffenen günstigeren Annahm... mehr lesen...
Der PKW des Klägers wurde bei einem Auffahrunfall am 7. August 1973 erheblich beschädigt. Der Kläger beauftragte die Erstbeklagte (Autohaus), das Kraftfahrzeug nach Graz abzuschleppen. Diese gab den Auftrag an den Zweitbeklagten (Abschleppdienst) weiter. Bei Durchführung des Auftrages durch den Zweitbeklagten wurde der PKW des Klägers neuerlich beschädigt. Der Gesamtschaden - es wurde auch im Wagen des Klägers verbliebenes Reisegepäck betroffen - beträgt 11 920.29 S. Der Kläger bege... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 G
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Betriebsunternehmers zur Aufstellung besonderer Ordnungskräfte außerhalb der Straßenbahn an Haltestellen zur Hintanhaltung von Gedränge der Fahrgäste. Entscheidungstexte 8 Ob 191/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 8 Ob 191/78 2 Ob 74/95 Entscheidungstext OGH 12.10.1995 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIEKHG §9 GEKHG §11
Rechtssatz: § 1304 ABGB spricht zwar nur davon, dass eine Schadensteilung einzutreten hat, wenn den Geschädigten ebenfalls ein Verschulden trifft. Es kann aber kein Zweifel darüber herrschen, dass die Betriebsgefahr, insoweit sie als Haftungsgrund anerkannt ist, auch zu einer Belastung des Geschädigten führt, wenn sie auf seiner Seite wirksam wird, und zwar unabhängig davon, ob auf Seiten des Schädigers ein... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 A
Rechtssatz: Kein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 9 EKHG, wenn ein vorschriftsmäßig beladener Lastkraftwagen auf der vom Lenker selbst angelegten Schneedeponie mit einem Rad einsinkt und dabei einen trotz Halteverbotes daneben abgestellt gewesenen Personenkraftwagen beschädigt. Entscheidungstexte 2 Ob 146/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 2 Ob 146/77 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 D
Rechtssatz: Die Frage, ob der Unfall unmittelbar durch eine außergewöhnliche Betriebsgefahr ausgelöst wurde, kann immer nur an Hand der Umstände des einzelnen Falles gelöst werden. Entscheidungstexte 2 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 2 Ob 88/77 2 Ob 50/82 Entscheidungstext OGH 20.04.1982 2 Ob 50/82 Beisatz: S... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 D
Rechtssatz: Explosionsgefahr bzw Brandgefahr beim Betrieb eines Personenkraftwagen stellt keine gewöhnliche Betriebsgefahr dar. Entscheidungstexte 2 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 2 Ob 88/77 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058451 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 D
Rechtssatz: Keine Haftungsbefreiung, wenn die den Schaden unmittelbar verursachende Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges, die durch das Verhalten des Dritten oder eines Tieres ausgelöst wurde, zu einer außergewöhnlichen wird. Entscheidungstexte 2 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 2 Ob 88/77 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 D
Rechtssatz: Der Schaden ist dem Halter und nicht dem Geschädigten zuzurechnen, wenn der Unfall zwar durch ein außerhalb der Sphäre des Halters liegendes Ereignis verursacht wurde, aber eine außergewöhnliche Betriebsgefahr, die vom Geschädigten nicht herbeigeführt wurde, mitgewirkt hat (Explosion eines Benzintanks). Entscheidungstexte 2 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896EKHG §1 IAEKHG §9 D
Rechtssatz: Zwischen dem schuldhaften Verkäufer eines nicht betriebssicheren Reifens und dem deshalb wegen erhöhter Betriebsgefahr haftenden Halter, die beide dem geschädigten Insassen haften, besteht ein besonderes Verhältnis im Sinne des § 896 ABGB (hier: alleinige Schadenstragung durch Verkäufer im Innenverhältnis). Entscheidungstexte 7 Ob 16/77 E... mehr lesen...