Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, dass in der Entscheidung 9 ObA 298/01s ein Verschulden eines Baggerführers an einer von ihm verursachten Verletzung eines Kraftfahrers mit der
Begründung: bejaht wurde, dass es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, mit dem Abladevorgang solange zuzuwarten, bis sich der später verletzte Kraftfahrer aus dem Gefahrenbereich begeben hatte. Allerdings steht hier gerade nicht fest, dass die Beklagte, als sie die A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 12. 1998 kam es gegen 12.10 Uhr in 1100 Wien auf der Kreuzung Quellenstraße/Hofherrgasse zu einem Verkehrsunfall, an welchem ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter PKW und der am 15. 8. 1992 geborene Kläger beteiligt waren. Der Kläger befand sich auf dem Heimweg von der Vorschule und lief, die Quellenstraße von links nach rechts überquerend, in das bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte Fahrzeug PKW Mazda und erlitt schwere Verletz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 12. 1998 ereignete sich gegen 21.15 Uhr im Gemeindegebiet von Sölden ein Verkehrsunfall, bei dem der von Brigitte F***** gehaltene, bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Suzuki SJ 40, Kennzeichen *****, von der Fahrbahn abkam, sich mehrmals überschlug und sodann gegen einen Baum prallte. Bei diesem Unfall wurde der im Fahrzeug befindliche Kläger schwer verletzt. Ein weiterer Fahrzeuginsasse wurde getötet. Der Kläger brachte vor, Beifahrer in ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1) Die Frage, ob ein Unfall unmittelbar durch eine außergewöhnliche Betriebsgefahr ausgelöst wurde, kann immer nur anhand der Umstände des einzelnen Falles gelöst werden (RIS-Justiz RS0058444), weshalb insoweit die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht gegeben sind. 1) Die Frage, ob ein Unfall unmittelbar durch eine außergewöhnliche Betriebsgefahr ausgelöst wurde, kann immer nur anhand der Umstände des einzelnen Falles ... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 10. 1999 ereignete sich gegen 13.40 Uhr in der Gemeinde Mauer, Bezirk Amstetten, im Kreuzungsbereich der bevorrangten Bundesstraße B 122 und der durch das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" abgewerteten Landesstraße L 6218 im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten PKW und einem von der Erstbeklagten gehaltenen, vom Zweitbeklagten gelenkten und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW. Zum Unfallszeitpunkt herrschte Tagesl... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 DAGB §1304 BVIId
Rechtssatz: Der Ausfall einer eine Eisenbahnkreuzung regelnde Lichtsignalanlage wodurch dem querenden Fahrzeugverkehr nicht signalisiert wurde, dass sich eine Straßenbahn annähert, stellt zweifellos einen die außergewöhnliche Betriebsgefahr begründenden Umstand dar. Entscheidungstexte 2 Ob 224/00f Entscheidungstext OGH 16.05.2001 2 Ob 224/00f ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 2. 19995 ereignete sich gegen 14,20 Uhr in Linz auf der Kreuzung Dauphinestraße neben dem Haus Nr 46 mit der Straßenbahntrasse der beklagten Partei ein Verkehrsunfall, an welchem ein von der klagenden Partei gehaltener Sattelzug und ein Straßenbahngelenktriebwagen der beklagten Partei beteiligt waren. Die klagende Partei begehrt Zahlung von S 208.485,04. Die bei der Kreuzung befindliche Verkehrslichtsignalanlage habe kein Rotlicht angezeigt, weshalb der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1915 geborene Kläger und der 1919 geborene Erstbeklagte befanden sich am 11. Oktober 1996 als Fahrgäste des Reisezuges "Wiener Walzer" auf der Fahrt von Wien nach Genf bzw Zürich. Der Kläger schlief im Wagenabteil 8 auf dem untersten Liegeplatz, welcher sich links neben der Abteiltüre befindet. Der Erstbeklagte benützte den obersten linken Liegeplatz. Die beiden mittleren Liegeplätze waren nicht belegt und für eine Benützung nicht vorbereitet. Gegen 2,50 U... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB7EKHG §3EKHG §9 E
Rechtssatz: Macht der Halter eigene Personenschäden gegen seinen Haftpflichtversicherer wegen eines vom mitversicherten (berechtigten) Lenkers verschuldeten Verkehrsunfalls geltend, dann hat der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Halter auch der Lenker war, um in den Genuß der Ausnahme in § 3 Z 3 EKHG zu gelangen. Entscheidungstexte 2 Ob 156/99a ... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 6. 1995 ereignete sich gegen 03.00 Uhr morgens im Ortsgebiet von Edt bei Lambach ein Verkehrsunfall, bei dem der bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Renault Espace von der Fahrbahn abkam und gegen eine Lagerhalle prallte. Bei diesem Unfall wurde der im Fahrzeug befindliche Kläger schwer verletzt. Ein weiterer Fahrzeuginsasse wurde dabei getötet. Der Kläger begehrt Schmerzengeld von S 330.000 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 10. 1997 ereignete sich gegen 15.15 Uhr im Ortsgebiet von Scharnstein ein Verkehrsunfall, an dem die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW und der am 13. 12. 1985 geborene Kläger als Fussgänger beteiligt waren. Unter Anerkennung eines Mitverschuldens von 50 % begehrt der Kläger die Zahlung von S 101.350 sA (S 100.000 Schmerzengeld, S 600 Kleiderschaden und S 750 unfallskausale Nebenauslagen) so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 4. 1994 ereignete sich auf der Kreuzung der Mieminger Bundesstraße B 189 mit der Landesstraße L 236 im Gemeindegebiet von Mieming ein Verkehrsunfall, an welchem ein von der klagenden Partei gehaltener LKW-Zug samt Anhänger und die Erstbeklagte als Lenkerin des vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Citroen BX 1,4 beteiligt waren. Die klagende Partei begehrt von den beklagten Parteien Zahlung von D... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 11. 1996 ereignete sich in Linz ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit einem von ihr gelenkten Fahrzeug, die Erstbeklagte mit dem von ihr gelenkten und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Fahrzeug und ein weiteres Fahrzeug beteiligt waren. Die Klägerin begehrt Schadenersatz sowie Schmerzensgeld. Die Erstbeklagte sei infolge Unaufmerksamkeit, eines zu geringen Tiefenabstandes oder überhöhter Geschwindigkeit auf das Heck des Klagsfahrzeu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es trifft nicht zu, daß der für einen Verkehrsunfall nur nach EKHG mithaftende Geschädigte keine Kürzung seiner Schadenersatzansprüche gegen den wegen Verschuldens haftenden Tierhalter hinnehmen muß. Nach der Rechtsprechung (ZVR 1969/75; ZVR 1977/211; ZVR 1985/32; ZVR 1994/156; aA ZVR 1984/123) führt die Betriebsgefahr, insoweit sie als Haftungsgrund anerkannt ist, auch zu einer Belastung des Geschädigten, wenn sie auf ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfABGB §1310EKHG §9 G
Rechtssatz: Schadensteilung bei Verkehrsunfall PKW und achtjähriges Kind, das vorschriftswidrig die Straße quert, 1:1, wenn dem schuldlosen Halter der Entlastungsbeweis nach § 9 EKHG nicht gelingt (vgl ZVR 1987/80 und ZVR 1984/306). Entscheidungstexte 2 Ob 2178/96z Entscheidungstext OGH 24.09.1998 2 Ob 2178/96z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 4. 1988 ereignete sich in Wien 12 auf der Kreuzung der Längenfeldgasse mit der Karl-Löwe-Gasse ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker und Halter seines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw's und der am 9. 12. 1979 geborene Kläger als Fußgänger beteiligt waren. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles mit Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien rechtskräftig wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nac... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB7EKHG §3EKHG §9 E
Rechtssatz: Sowohl § 9 EKHG als auch § 3 EKHG bestimmen Ausnahmen vom Grundsatz der Gefährdungshaftung, weshalb beide Bestimmungen in Ansehung der Frage der Beweislast für das Vorliegen des dort enthaltenen jeweiligen Ausnahmetatbestandes von der Gefährdungshaftung gleichzubehandeln sind. Auch für das Vorliegen der in § 3 EKHG genannten Ausschlusstatbestände trifft die Beweislast Betriebsunternehmer oder Halt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Erstbeklagte, die in der Nacht vom 22. auf den 23.9.1994 mehrere Gastlokale besucht hatten und erheblich alkoholisiert waren, fuhren am 23.9.1994 gegen 3,00 Uhr früh mit einem vom Erstbeklagten gehaltenen PKW, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, im Gemeindegebiet von Fieberbrunn auf dem Burgalmweg talwärts. Der PKW kam von der Straße ab und stürzte ca 80 m tief ab. Dabei wurde der Kläger, der nicht angegurtet war, ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs1StVO §15 Abs5StVO §16 Abs1 litcStVO §20ABGB §1311EKHG §9
Rechtssatz: Wegschleudern von Streusplitt bei verkehrsordnungswidrigem Überholmanöver. Entscheidungstexte 29 R 321/97s Entscheidungstext LG St. Poelten 11.11.1997 29 R 321/97s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00199:1997:RSP0000013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungs- und Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen zur Hauptsache für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Urteiles für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§ 500 a zweiter Satz ZPO). Das Berufungs- und Rekursgericht hält die Rechtsmittelau... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 9 EKHG A Unabwendbares Ereignis B Versagen der Verrichtungen, Fehler in der Beschaffenheit C Sorgfalt D Betriebsgefahr E Beweislast F (Nicht) beim Betrieb tätiger Dritter G Sonstiges H Lift European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102197 Zuletzt aktualisiert am 12.03.2009 mehr lesen...
Norm: EKHG §9 AEKHG §9 D
Rechtssatz: Trotz Unabwendbarkeit haftet der Halter, wenn der Unfall infolge einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr eingetreten ist. Entscheidungstexte 2 Ob 1142/95 Entscheidungstext OGH 12.10.1995 2 Ob 1142/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081770 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: EKHG §2EKHG §9 HEKHG §9a
Rechtssatz: Durch Artikel I des BG vom 14.12.1977, BGBl 676 wurden Schlepplifte in den Anwendungsbereich des EKHG einbezogen. Damit fallen auch Seilbahnanlagen, die im Winter als Schlepplifte und im Sommer als Sessellifte oder wie hier als Aufstiegshilfen für die Benützung einer Sommerrodelbahn betrieben werden, unter die Haftungsbestimmungen des EKHG. Daher haftet der Schleppliftunternehmer grundsätzlich für alle... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId4b3EKHG §9 CEKHG §9 H
Rechtssatz: Es kann nicht gesagt werden, dass die Möglichkeit einer Pendelbewegung einer mit zwei Personen besetzten Gondel bei einer bestimmten Sitzverteilung es zur Haftungsbefreiung erfordert, im Ausstiegsbereich eine Aussteigshilfe zur Verfügung zu stellen oder gesonderte Anleitungen für das Verhalten beim Einsteigen und Aussteigen in den Stationen sowie in den Gondeln deutlich sichtbar anzubringen.... mehr lesen...