Norm: EKHG §9 C
Rechtssatz: 1. Die Sorgfalt, deren Außerachtlassung den Halter der Rechtswohltat der Befreiung von der Gefährdungshaftung verlustig gehen lässt, ist nicht die normale Verkehrssorgfalt, sondern umfasst eine besonders weitgehende Sorgfalt, deren Beobachtung den Unfall als unvermeidbar erscheinen lässt. 2. Dabei kommt es darauf an, dass auch für einen besonders sorgfältigen Kraftfahrer bei der gegebenen Sachlage der geschehene Unfa... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 A
Rechtssatz: Bei Begegnung zweier Kraftfahrzeuge in einer unübersichtlichen Kurve kann in der grob verkehrswidrigen Fahrweise des einen Fahrers (hier: verspätete Einnahme der rechten Fahrbahnseite nach Fahren in Fahrbahnmitte) für den anderen ein unabwendbares Ereignis liegen. Veröff: VersR 1961,809 Schlagworte *D*, Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1961... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 A
Rechtssatz: "Unabwendbares Ereignis". - Der Halter braucht nicht auch für Schäden einzustehen, die ein auf der befahrenen Straße gelegener, von seinem Fahrzeug zufällig weggeschleuderter Stein verursacht hat. Entscheidungstexte 2 Ob 243/58 Entscheidungstext OGH 17.09.1958 2 Ob 243/58 Veröff: ZVR 1959/47 S 52 2 Ob 261... mehr lesen...
Im Februar 1957 fuhr der Beklagte mit seinem PKW. in Wien durch die asphaltierte B.-Straße. Der fahrende Wagen schleuderte einen auf der Straße liegenden Stein zur Seite. Der Stein flog in die Spiegelscheibe eines dem Kläger gehörigen Lokals und zerschlug sie. Der Kläger erlitt hiedurch einen Schaden in der Höhe von 950 S. Ein Verschulden des Beklagten liegt nicht vor. Der Kläger verlangt vom Beklagten seinen Schaden ersetzt. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren aus rechtlichen E... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 GRHG §1
Rechtssatz: Beim Unfall eines Deliktsunfähigen stellt ein Verhalten des Verunglückten, das bei einer anderen Person als schuldhaft zu bezeichnen wäre, einen für die Bahn unabwendbaren Zufall dar, hingegen ein schuldhaftes Verhalten der Aufsichtsperson des Verunglückten eine unabwendbare Handlung einer dritten Person. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn ein Fahrgast einen Zug, den er beim Betreten des Bahnsteiges stehend ... mehr lesen...
Die unmundige Klägerin hat bei Besteigen eines Stadtbahnzuges in Wien einen Unfall erlitten; beide Unterinstanzen haben dem Begehren auf Ersatz des daraus entstandenen Schadens stattgegeben. Der Oberste Gerichtshof hat der Revision der beklagten Partei teilweise Folge gegeben und die Urteile der Untergerichte dahin abgeändert, daß die zugesprochenen Beträge der Höhe nach herabgesetzt wurden. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das Erstgericht... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 G
Rechtssatz: (Zum EHG) Läßt sich das Mitverschulden des Fahrers einer Straßenbahn an einem Unfalle, der von einem Kutscher verschuldet wurde, nicht ausschließen, so haftet die Straßenbahnunternehmung nach § 1 EHG. Entscheidungstexte 2 Ob 723/28 Entscheidungstext OGH 17.10.1928 2 Ob 723/28 Veröff: SZ 10/299 European C... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 A
Rechtssatz: (Zum EHG) Haftung für abwendbaren Zufall. Entscheidungstexte 2 Ob 343/28 Entscheidungstext OGH 22.05.1928 2 Ob 343/28 Veröff: SZ 10/137 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0058209 Dokumentnummer JJR_19280522_OGH0002_0020OB00343_2800000_001 mehr lesen...
Norm: EKHG §9 F
Rechtssatz: (Zum AutomobilhaftpflichtG) Als Dritter im Sinne der §§ 2 und 3 AutomobilhaftpflichtG ist nur derjenige anzusehen, der selbst nicht haftpflichtig ist. Entscheidungstexte 2 Ob 339/28 Entscheidungstext OGH 26.04.1928 2 Ob 339/28 Veröff: SZ 10/121 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 F
Rechtssatz: (Zum AutomobilhaftpflichtG) Beim Eigentümer eines Kraftfahrzeuges bedienstete Mitfahrer (Bierabträger) sind nicht "Dritte" im Sinne des § 2 Abs 1 AutomobilhaftpflichtG. Entscheidungstexte 2 Ob 29/27 Entscheidungstext OGH 18.01.1927 2 Ob 29/27 Veröff: SZ 9/26 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 E
Rechtssatz: (Zum EHG) Beweislast bei Eisenbahnunfällen. - Auch für die durch die Anlage der Bahn bedingten Gefahren kann die Bahnunternehmung trotz behördlicher Genehmigung der Anlage nach dem EHG haften. Entscheidungstexte 3 Ob 597/26 Entscheidungstext OGH 21.12.1926 3 Ob 597/26 Veröff: SZ 8/348 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 G
Rechtssatz: (Zum AutomobilhaftpflichtG) Zur Frage der Haftpflicht nach § 2 AutomobilhaftpflichtG. Entscheidungstexte 2 Ob 305/25 Entscheidungstext OGH 29.04.1925 2 Ob 305/25 Veröff: SZ 7/156 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0059110 Dokumentnummer JJR_19250429_O... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 F
Rechtssatz: (Zum AutomobilhaftpflichtG) Durch das Verschulden eines Dritten wird der Kraftwagenlenker von der Haftung für einen Unfall dann nicht befreit, wenn er die vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeit nicht eingehalten hat. Entscheidungstexte 2 Ob 68/24 Entscheidungstext OGH 05.02.1924 2 Ob 68/24 Veröff: SZ 6/45 Schlagw... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 G
Rechtssatz: (Zum EHG) Zur Anwendung des § 2 EHG. Entscheidungstexte 3 Ob 904/23 Entscheidungstext OGH 18.12.1923 3 Ob 904/23 Veröff: SZ 5/315 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0059112 Dokumentnummer JJR_19231218_OGH0002_0030OB00904_2300000_001 mehr lesen...