RS OGH 1985/9/18 8Ob58/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1985
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Norm

ABGB §1304 BVII
EisbG §44 Abs3
EKHG §9 G
EKHG §11

Rechtssatz

Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten des Fahrgastes, der auf einen anfahrenden Zug aufspringt, dessen bevorstehende Abfahrt nicht angekündigt war (Berücksichtigung, daß dem Kläger als Pensionist der Beklagten die mit dem Aufspringen auf einen fahrenden Zug verbundenen Gefahren im besonderen Maße bekannt sein mußten).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0026881

Dokumentnummer

JJR_19850918_OGH0002_0080OB00058_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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