Norm
EKHG §9 ARechtssatz
Kein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 9 EKHG, wenn ein vorschriftsmäßig beladener Lastkraftwagen auf der vom Lenker selbst angelegten Schneedeponie mit einem Rad einsinkt und dabei einen trotz Halteverbotes daneben abgestellt gewesenen Personenkraftwagen beschädigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058199Dokumentnummer
JJR_19771006_OGH0002_0020OB00146_7700000_001