Norm
StGB §83Rechtssatz
Ein (hier zwecks Stabilisierung des Nasenrückens vor längerer Zeit) implantierte Knochenspan ist keine unter den Sachbegriff fallende Prothese, sondern Teil des Körpers des Verletzen. Die Frage der Schwere der durch den Bruch dieses Knochenspans bewirkten Körperverletzung ist nach den dafür im allgemeinen maßgeblichen Kriterien zu lösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0092466Dokumentnummer
JJR_19881006_OGH0002_0120OS00106_8800000_001