RS OGH 1987/2/11 9Os179/86, 14Os85/06s (14Os86/06p), 14Os53/09i

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Veröffentlicht am 11.02.1987
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Norm

StGB §81 Z1 A1

Rechtssatz

Wenngleich die besonders hohe Unfallswahrscheinlichkeit in der Regel aus mehreren risikosteigernden Umständen resultiert, so kann sich doch eine dem Begriff der besonders gefährlichen Verhältnisse im Sinn des § 81 Z 1 StGB entsprechende qualitativ verschärfte Gefahrenlage in der Bedeutung einer außergewöhnlich hohen Unfallswahrscheinlichkeit unter Umständen auch schon aus einem einzigen Faktor ergeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0092537

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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