Norm
Rechtssatz
Nach § 81 StGB ist im Verhältnis zu § 80 StGB eine Eventualfrage zu stellen, weil es sich dabei nicht um eine Qualifikation, sondern um einen eigenen (kumulativen Mischtatbestand) Tatbestand handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer