Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen die aus Jugoslawien stammenden Ehegatten Ljiljana A (geboren am 30.Juli 1954) und Zoran A (geboren am 7.Mai 1953) schuldig erkannt, und zwar I. Ljiljana A des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach dem § 79 StGB. (zweiter Deliktsfall) und des Vergehens des (versuchten) Schwangerschaftsabbruches nach den §§ (15), 96 Abs. 3 StGB., weil sie in Wien am 3.Dezember 1976 ihr neugeborenes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.September 1957 geborene Büromaschinenmechaniker Walter A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB. und des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 23.März 1977 in Wien I.) durch Zustechen mit einem Küchenmesser von 20 cm Klingenlänge 1.) Gerhard B durch einen Stich in den Bauch in der linken Flankengegend knapp unter... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Die Ursache für die allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung muss sittlich verständlich sein. Entscheidungstexte 10 Os 110/79 Entscheidungstext OGH 10.10.1979 10 Os 110/79 12 Os 123/81 Entscheidungstext OGH 10.09.1981 12 Os 123/81 9 Os 179/81 Entschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der amuni 1943 geborene Gelegenheitsarbeiter Fritz A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen 1) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB., begangen durch vorsätzliche leichte Verletzung der Marion B mittels Schlägen gegen das Gesicht, 2) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB., verübt (mit in der Folge gefaßtem Tötungsvorsatz) durch Erwürgen der Marion B, 3) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB., begange... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z8StGB §76
Rechtssatz: Die allgemein begreifliche Gemütsbewegung ist beim Totschlag Tatbestandsmerkmal und daher nicht zusätzlich mildernd. Entscheidungstexte 12 Os 97/79 Entscheidungstext OGH 20.09.1979 12 Os 97/79 10 Os 41/81 Entscheidungstext OGH 05.05.1981 10 Os 41/81 Ähnlich; Beisatz: Die Ausw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde die am 22.November 1936 geborene Hausfrau Hermine A des Verbrechens des Totschlages nach § 76 StGB schuldig erkannt, weil sie sich ab einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt im Juli 1978 in Gars am Kamp in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen ließ, ihren Ehegatten Franz A dadurch vorsätzlich zu töten, daß sie es unter Mißachtung ihrer ehelichen Beistandspf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der am 11.Mai 1931 geborene Frührentner Wilhelm A 1.) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und 2.) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Urteilsspruches hat er in Steyr in der Nacht zum 23. Jänner 1978 Margit B durch Erdrosseln mit einer Damenstrumpfhose vorsätzlich getötet und am 24.Jänner 1978 aus der Verlassenschaft nach Margit B stamm... mehr lesen...
Norm: StGB §14 CStGB §75 EStGB §76
Rechtssatz: Die allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung des § 76 StGB betrifft die Schuld. Entscheidungstexte 10 Os 131/78 Entscheidungstext OGH 18.10.1978 10 Os 131/78 Veröff: SSt 49/53 12 Os 97/79 Entscheidungstext OGH 20.09.1979 12 Os 97/79 Ähnlich; Beisatz: Die Untersc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 18.Oktober 1978 unter dem Vorsitz des Hofrats des Obersten Gerichtshofs Dr. Harbich und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Bernardini, Dr. Friedrich, Dr. Steininger und Dr. Walenta als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Hammer als Schriftführer in der Strafsache gegen Gerhard A wegen des Verbrechens des Totschlags nach den § 12, 76 StGB. und anderer strafbaren Handlungen über die vom Angeklagten Gerhard A gegen das... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4. Mai 1959 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Rainer A des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 8. September 1977 in Linz (seine Mutter) Berta A durch Abgabe mehrerer gegen sie gerichteter Schüsse vorsätzlich getötet hatte. Die Geschwornen hatten die - einzige - an sie gerichtete Hauptfrage auf Mord stimmeneinhellig bejaht und die auf Zurechnungsunfähigkeit und volle Berau... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Angst oder hochgradige Eifersucht niemals aber Rache, als Ursachen bzw Symptome einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung. Entscheidungstexte 11 Os 128/77 Entscheidungstext OGH 04.10.1977 11 Os 128/77 9 Os 2/79 Entscheidungstext OGH 05.03.1979 9 Os 2/79 Vgl; Beisatz: Eifersucht... mehr lesen...
Norm: StGB §76StPO §314
Rechtssatz: Daß der Täter bloß deshalb auf das Opfer einschlug, weil es nach einem ihm versetzten Stoß laut um Hilfe rief und den Täter einen Mörder nannte, und er es am Schreien hindern wollte, indiziert keine Eventualfrage in Richtung § 76 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 77/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 13 Os 77/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 DStGB §76
Rechtssatz: Eine heftige (auf sthenischen oder asthenischen Affekten beruhende) Gemütserregung ist aber nur dann im Sinne des § 76 StGB "allgemein begreiflich", wenn die Ursache der Gemütserregung - von einem objektiven Gesichtspunkt, nämlich dem eines Durchschnittsmenschen, betrachtet - in dem Sinn verständlich ist, daß sich dieser vorstellen kann, auch er geriete unter den gegebenen Umständen in eine solche Gemütsverf... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: "Allgemein begreiflich" muss das Verhältnis zwischen dem die "heftige Gemütsbewegung" herbeiführenden Anlass und dem eingetretenen psychischen Ausnahmezustand sein, nicht hingegen die Tat-Reaktion als solche. Entscheidungstexte 11 Os 154/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 11 Os 154/75 11 Os 128/77 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: "Heftige Gemütsbewegung" kann auch dann vorliegen, wenn der Täter bei der Verwirklichung des im Affekt gefaßten Tatentschlusses an sich überlegt und planmäßig vorgeht. Entscheidungstexte 11 Os 154/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 11 Os 154/75 11 Os 108/76 Entscheidungstext OGH 01.10.1976 11 Os 1... mehr lesen...
Norm: StGB §76StGB §142 Abs1 EStGB §143 C
Rechtssatz: § 143 letzter Halbsatz StGB erfaßt den mit Raub zusammentreffenden Totschlag unter dem Aspekt einer Todesfolge des Raubes. Entscheidungstexte 9 Os 131/75 Entscheidungstext OGH 26.11.1975 9 Os 131/75 Veröff: SSt 46/75 10 Os 88/83 Entscheidungstext OGH 05.07.1983 10 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §76StPO §313 AStPO §314StPO §316StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: § 76 StGB stellt ein eigenes Tatbild dar und enthält daher nicht bloß einen namentlich angeführten Milderungsumstand, der für Mord nach § 75 StGB die Anwendung eines anderen Strafsatzes bedingen würde; es ist somit (bei Anklage wegen § 75 StGB) in Richtung § 76 StGB nicht eine "uneigentliche" Zusatzfrage (§ 316 StPO) zu stellen, sondern eine Eventualfrage im Sin... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Es ist nur eine solche Gemütsbewegung zu berücksichtigen, die im Verhältnis zu ihrem Anlass allgemein, das heißt für einen Durchschnittsmenschen - als objektiver Maßstab - in dem Sinne verständlich ist, dass sich dieser vorstellen kann, auch er geriete unter den gegebenen besonderen Umständen in eine solche Gemütsverfassung. Entscheidungstexte 13 Os 93/75 En... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Eine heftige Gemütsbewegung im Sinne des § 76 StGB kann unter Umständen auch einige Zeit fortdauern; zwischen Tatentschluß und Tatausführung (die allerdings beim Totschlag zumeist unmittelbar aufeinanderfolgen werden) kann daher ausnahmsweise auch eine gewisse Spanne Zeit liegen. Entscheidungstexte 13 Os 93/75 Entscheidungstext OGH 19.09.1975 13 Os 93... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Die allgemeine Verständlichkeit der Gemütsbewegung ist von einem objektiven Gesichtspunkt zu beurteilen. Entscheidungstexte 10 Os 71/75 Entscheidungstext OGH 09.09.1975 10 Os 71/75 Veröff: EvBl 1976/119 S 218 = RZ 1975/97 S 206 11 Os 154/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 11 Os 154/75 Beisat... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Eine "heftige Gemütsbewegung" im Sinne des § 76 StGB verlangt einen tiefgreifenden heftigen Affekt, der die verstandesmäßigen Erwägungen zurückdrängt; der von einem solchen Affekt ergriffene Täter wird von ihm mitgerissen (kein realer Anlaß zu einem solchen Affekt, wenn ein in ein fremdes Haus eindringender Dieb vom dort befindlichen, aus dem Schlaf erwachenden Opfer, dessen Anwesenheit dem Täter bekannt ist, überrasc... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: "Allgemein begreiflich" bedeutet, dass die Ursache der Gemütsbewegung sittlich verständlich sein muss und nicht im Charakter des Täters oder in dessen verwerflichen Neigungen oder Leidenschaften, sondern lediglich in äußeren Umständen zu suchen ist. Entscheidungstexte 10 Os 71/75 Entscheidungstext OGH 09.09.1975 10 Os 71/75 Veröff: EvBl 1976/119 S 218 = RZ ... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Die Erregung, in die ein bei einem Verbrechen auf frischer Tat betretener Straftäter versetzt wird, kann infolge der Vorwerflichkeit der Herbeiführung seiner Lage überhaupt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen "allgemein begreiflich" sein (keinesfalls aber dann, wenn der Täter nicht unvorhersehbar vom Opfer überrascht wird, sondern diese Überraschung geradezu in Kauf nimmt). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Eine heftige, entschuldbare Gemütsbewegung ist nur in Fällen gegeben, in denen der Täter aus einer plötzlichen Aufwallung heraus den Entschluß faßt, jemanden zu töten und dieses Vorhaben ausführt, ehe noch die Gemütsbewegung abgeklungen ist. Entscheidungstexte 3 Os 51/50 Entscheidungstext OGH 03.04.1950 3 Os 51/50 ... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes der entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung im Sinne des § 136 zweiter Strafsatz StG. Entscheidungstexte 4 Os 209/37 Entscheidungstext OGH 01.04.1937 4 Os 209/37 Veröff: SSt 17/46 4 Os 1140/37 Entscheidungstext OGH 16.12.1937 4 Os 1140/37 Auch; Veröff: SSt 17/165 ... mehr lesen...