Norm: StGB §76
Rechtssatz: Diese Privilegierung kann auch dann in Betracht kommen, wenn der im Affekt handelnde Täter zwar schon vor dem Affektausbruch mit dem Gedanken an die Tat gespielt hatte, zu ihr also schon früher innerlich bereit, aber noch nicht fest entschlossen war und sich erst in der durch das spätere Verhalten des Opfers ausgelösten heftigen Gemütsbewegung zur Tatausführung hinreißen ließ. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 7.November 1950 geborene Ingrid R*** aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Totschlages nach dem § 76 StGB schuldig erkannt. Darnach ließ sich die Angeklagte am 28.Februar 1989 in Pöttelsdorf in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung, nachdem Dr. Karl Heinrich P*** ihre fristlose Kündigung ausgesprochen (und gesagt) hatte, sie solle sich um eine Arbeit umsehen und bekomme von ihm kein Geld mehr,... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat den weiten Begriff der Gemütsbewegung gerade deshalb gewählt, um damit in gleicher Weise sowohl die sogenannten sthenischen Affekte, zB Zorn, Empörung und Aufwallung, als auch die Affekte asthenischer Natur, wie insbesondere die einen Affekt und damit auch eine Gemütsbewegung darstellende Mutlosigkeit (siehe § 3 Abs 2 StGB: Furcht) und die Verzweiflung zu erfassen. Entscheidungs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Rudolf K*** (zu 1.) des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB und (zu 2.) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28. November 1988 in Straßhof 1. in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung, nämlich nach einem Streit und einer tätlichen Auseinandersetzung, sich dazu hinreißen lassen, Johann E*** durch Versetzen von zumin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Markus W*** (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er sich am 17.Juni 1988 in Kapfenberg in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung, und zwar in einem Zornausbruch, dazu hinreißen lassen, seine Mutter Waltraud W***, die seine Freundin herabgewürdigt hatte, durch (achtzehn) Messerstiche zu töten. Rechtlic... mehr lesen...
Norm: StGB §75 DStGB §75 EStGB §76
Rechtssatz: Das Verbrechen des Totschlags nach § 76 StGB unterscheidet sich von dem des Mordes nach § 75 StGB ausschließlich durch die besondere Gemütsbeschaffenheit des Täters zur Tatzeit. Demnach stellt der Totschlag nach § 76 StGB eine privilegierte Form der sonst an sich nach § 75 StGB strafbaren vorsätzlichen Tötung eines Menschen dar und deckt sich somit - von der inneren Tatseite, und zwar der Gemütsbes... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 37jährige Raimund P*** wurde mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil der Verbrechen des vollendeten und des versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB (III und IV) sowie der Vergehen nach § 36 Abs. 1 Z 1 und 3 WaffG (I), des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs. 3, (im Urteil versehentlich auch Abs. 1; SSt. 56/26) Z 1 und 2 StGB (II) und des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und 2 StGB (V) schuldig erkannt. Dar... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Ein für die Annahme eines Totschlags nach § 76 StGB erforderliches Sich-Hinreißen-lassen in einer heftigen Gemütsbewegung setzt voraus, dass beim Täter zur Tatzeit ein tiefgreifender, mächtiger Erregungszustand der Gefühle nach Art eines "Affektsturmes" vorgelegen hat, der die verstandesmäßigen Erwägungen zurückdrängt und eine ruhige Überlegung ausschließt, sowie nicht nur die normale Motivationsfähigkeit des Täters a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 15.Dezember 1964 geborene Maschinist Hermann M*** des Verbrechens des versuchten Totschlags nach §§ 15, 76 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 8.Jänner 1989 in Fohnsdorf in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung, nämlich aus Verzweiflung, weil seine frühere Lebensgefährtin Beatrix S*** ihn verlassen hatte und nicht mehr zu ihm zurückkehren wollte, dadurch, daß er wäh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde Claes A*** der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB und des Diebstahls, teils durch Einbruch, nach §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Nur den Schuldspruch wegen Mordes bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 345 Abs. 1 Z 6, 8, 9 und 12 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der keine Berechtigung zukommt. Laut Punkt A/ des Urteilssatzes hat der Beschwerdeführer am 6. Juli 1988 in Wien Ingeborg L*** dad... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Im Hinblick auf die erforderliche Kausalität einer heftigen Gemütsbewegung für die spontane Tatausführung kommt § 76 StGB nicht in Betracht, wenn der Täter zur Tatzeit mit "ruhiger Überlegung" handelt. Entscheidungstexte 15 Os 50/89 Entscheidungstext OGH 27.06.1989 15 Os 50/89 13 Os 124/97 Entschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Rahime G*** (I.) des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB sowie (II. und III.) des Vergehens (richtig: der Vergehen) nach § 36 Abs. 1 Z 1 und Z 2 WaffG schuldig erkannt. Darnach hat sie in Wien (zu I.) sich am 28. Jänner 1988 in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lassen, Mehmet A*** durch (zwei) Pistolenschüsse zu töten; (zu II.) am 28. Jänner 1988 unbefu... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Besondere Verwerflichkeit der Begehungsweise (bestialische Ausführung) schließt die Anwendbarkeit des § 76 StGB nicht ohne weiteres aus. Entscheidungstexte 11 Os 50/89 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 11 Os 50/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0092281 ... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurde der am 11. Dezember 1964 geborene Markus D*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 29.September 1988 in Braunau am Inn die Anita R*** durch etwa 120 Messerstiche (vorsätzlich) tötete. Die Geschwornen hatten die diesbezügliche Hauptfrage 2 bejaht, daher folgerichtig die Eventualfragen nach den Verbrechen des Totschlags, der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Todesfolge sowie der s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der am 26.März 1957 geborene (beschäftigungslose) Martin J*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB schuldig erkannt. Dem Schuldspruch zufolge tötete er am 1.Mai 1988 in Linz die Klaudia E*** vorsätzlich durch Versetzen von Faustschlägen und durch ca. 28 Stiche mit einem Messer. Die Geschwornen hatten die im Sinn des Anklagevorwurfes gestellte Hauptfrage in Richtung des Verbrechens de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde der am 4.Dezember 1966 geborene Mario D*** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 19.April 1988 in Wien (die am 10. April 1908 geborene) Ida G*** durch Versetzen von zahlreichen Faustschlägen ins Gesicht sowie von Messerstichen in den Hals und in die Brust vorsätzlich getötet hat. Rechtliche Beurteilung Dieser Schuldsp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil sprach das Landesgericht Klagenfurt als Schöffengericht seine Unzuständigkeit zur Verhandlung und Entscheidung über die gegen Siegfried P*** erhobene Anklage wegen Verbrechens des versuchten Totschlags nach §§ 15, 76 StGB. aus. In dieser Anklage wird Siegfried P*** zur Last gelegt, am 6. Juli 1988 in Villach versucht zu haben, Kamilla G*** durch Versetzen mehrerer Messerstiche in die Brust und in den Rücken sowie mittels Durchtrennung der Kehle... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert F*** des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt; darnach hat er am 1.September 1988 in Röthis Renate F*** durch einen Stich mit einem Metzgermesser in den Hals vorsätzlich zu töten versucht. Das Urteil beruht auf dem (bejahenden) Wahrspruch der Geschwornen, denen lediglich eine anklagekonforme Hauptfrage zur Beantwortung vorgelegt worden war. Rechtliche Beurteilung Zu Recht re... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.Juni 1916 geborene Willibald K*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 8.März 1987 in Wien Margarete T*** durch Versetzen von mehreren - nämlich von mehr als 3 - Stichen mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 18 cm) in die Halsregion vorsätzlich getötet hat. Rechtliche Beurteilung Die Geschwornen hatten die an... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §76
Rechtssatz: Die für die Strafbemessung maßgebende Schuld des Täters (§ 32 StGB) wird beim Totschlag regelmäßig durch das Ausmaß der allgemeinen Begreiflichkeit des tatbestandsmäßigen Affekts, die sich auch auf dessen tatkausale Heftigkeit erstrecken muß, entscheidend mitgeprägt: je größer die Wahrscheinlichkeit zu veranschlagen ist, daß auch ein rechtstreuer Durchschnittsmensch in der Situation des Täters in eine derartig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Raimund H*** im zweiten Rechtszug des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB schuldig erkannt; der bekämpfte Schuldspruch beruht auf dem Wahrspruch der Geschwornen, die - ebenso wie im ersten Verfahrensgang, in dem die Entscheidung ausgesetzt worden war (§ 334 StPO) - die Hauptfrage nach Mord (§ 75 StGB) verneint und eine dem nunmehrigen Urteilstenor entsprechende Eventualfrage bejaht haben. Darnach hat sich der Angeklagte am 1.März 19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.November 1967 geborene Fleischergehilfe Werner H*** des Verbrechens des Totschlages nach dem § 76 StGB (1) und des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, daß er am 17.Oktober 1987 in Hohenems sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen ließ, Klaus S*** durch Versetzen von mindestens fünf heftigen Schlägen mit einem ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.Juli 1970 geborene, zuletzt als Hausarbeiter beschäftigt gewesene Jugendliche Freddy Anton M*** auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen, welche die anklagekonform gestellten Hauptfragen stimmeneinhellig bejaht hatten, des Verbrechens der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach den §§ 15, 207 Abs 1 StGB (Punkt I/ 1/ des Urteilssatzes), des Vergehens der versuchten Nötigung zur Unzucht nach den §§ 15, 204 Abs 1 StGB (Punkt I/ ... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Die heftige Gemütsbewegung muss in ihrer Relation zu dem sie herbeiführenden Anlass allgemein verständlich sein. Dies ist nur dann der Fall, wenn sich ein rechtstreuer Durchschnittsmensch vorstellen könnte, auch er wäre in der Lage des Täters, genauer: in der psychischen Spannung, der dieser damals ausgesetzt war, in eine solche heftige Gemütsbewegung geraten. Stellt sich aber die Gemütsbewegung als eine "übersteigert... mehr lesen...
Gründe: Der am 1.September 1957 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Gustav H*** ist auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die anklagekonform gestellte Hauptfrage mehrheitlich (7 : 1) bejaht hatten, des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB. schuldig erkannt worden. Darnach hat er am 30.Juni 1987 in Klagenfurt seine Mutter Stefanie H*** durch wiederholte wuchtige Faustschläge ins Gesicht und mehrmaliges Schlagen ihres Kopfes mit voller Wucht gegen den Boden, wo... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Robert P*** im (B) im zweiten Rechtsgang (B-I.) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und (B-II.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt; schon (A) im ersten Verfahrensgang ist seine weitere Verurteilung wegen (A-II.) des Verbrechens der (vollendeten) schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB in Rechtskra... mehr lesen...
Norm: StGB §76
Rechtssatz: Bei Tötung des Tatopfers zur Verdeckung einer Straftat kommt eine Privilegierung gemäß § 76 StGB mangels sittlicher Verständlichkeit eines psychischen Ausnahmezustandes, in den ein Täter durch seine eigene strafbare Handlung und durch die Furcht vor Entdeckung geriet, nicht in Betracht. Entscheidungstexte 11 Os 157/87 Entscheidungstext OGH 12.01.1988 11 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.November 1970 geborene Kellnerlehrling Gerhard G*** aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB und des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 1. Juni 1987 in Wien (zunächst) die am 20.Mai 1971 geborene Alexandra C*** mit Gewalt gegen ihre Person widerstandsunfähig gemacht und in diesem Zustand zur Unzucht m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Gregor P*** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 3.September 1986 in Wien seine 33-jährige Ehefrau Constanze P*** und seine beiden Kinder Therese (5 Jahre) und Caroline P*** (7 Jahre) durch mehrere Schläge mit einem Hammer auf den
Kopf: und durch Erdrosseln sowie Constanze P*** überdies durch Versetzen von fünf Messerstichen gegen das Herz getötet hat. Die Gesc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.September 1962 geborene Harald A*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechenz des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 15.September 1986 in Bad Hofgastein versucht, den Adolf O*** vorsätzlich zu töten, indem er diesem mit einem ca 20 cm langen Klappmesser (ca 9 cm Klingenlänge) fünf Stiche in die Brust und in den Bauch versetzte, wodurch Adolf O*** an sich schwere, mit einer m... mehr lesen...