Norm
StGB §76Rechtssatz
"Allgemein begreiflich" bedeutet, dass die Ursache der Gemütsbewegung sittlich verständlich sein muss und nicht im Charakter des Täters oder in dessen verwerflichen Neigungen oder Leidenschaften, sondern lediglich in äußeren Umständen zu suchen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0092138Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.03.2021