RS OGH 1976/1/21 11Os154/75, 11Os128/77, 12Os134/79, 12Os106/80, 12Os166/80, 13Os149/81, 10Os6/82, 1

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Veröffentlicht am 21.01.1976
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Norm

StGB §76

Rechtssatz

"Allgemein begreiflich" muss das Verhältnis zwischen dem die "heftige Gemütsbewegung" herbeiführenden Anlass und dem eingetretenen psychischen Ausnahmezustand sein, nicht hingegen die Tat-Reaktion als solche.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0092173

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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