RS OGH 1997/10/28 11Os124/97, 11Os127/05v, 12Os146/07y, 11Os144/16k

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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Norm

StGB §32 Abs2
StGB §33 Z1
StGB §70

Rechtssatz

Die Berücksichtigung eines langen Deliktszeitraumes als erschwerend verstößt auch bei gewerbsmäßiger Tatbegehung nicht gegen das Doppelverwertungsverbot weil die längere Dauer eines strafbaren Verhaltens nicht von den Merkmalen des § 70 StGB umfasst ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108846

Im RIS seit

27.11.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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