Norm
StGB §70Rechtssatz
Mehrere mit dem Ziel (§ 5 Abs 1 zweiter Satz StGB) einer einzigen (hier: in der Rückzahlung eines Darlehens bestehenden) Selbstschädigung vorgenommene Täuschungshandlungen reichen für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110418Im RIS seit
31.07.1998Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013