RS OGH 1998/7/1 13Os78/98, 11Os165/12t

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Veröffentlicht am 01.07.1998
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Norm

StGB §70

Rechtssatz

Mehrere mit dem Ziel (§ 5 Abs 1 zweiter Satz StGB) einer einzigen (hier: in der Rückzahlung eines Darlehens bestehenden) Selbstschädigung vorgenommene Täuschungshandlungen reichen für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110418

Im RIS seit

31.07.1998

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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