Gründe: Das Schöffengericht verurteilte den nunmehr 35-jährigen Lagerarbeiter Rudolf B wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 und Z. 3, 128 Abs. 2, 130 zweiter Fall StGB. nach § 128 Abs. 2 StGB. zu einer Freiheitsstrafe von 4 1/2 (viereinhalb) Jahren, weiters den nunmehr 53-jährigen Kraftfahrer Anton C wegen der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 und Z. 3, 128 Abs. 1 Z. 4, 130 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 22-jährige Gottfried Josef A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 2 und 4, 129 Z 1 und 2, 130 (zweiter Anwendungsfall) und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit von April (oder Mai) 1981 bis 13. Mai 1983 19 Einbrüche vollendet und weitere sechs Einbruchsdiebstähle versucht, wobei die Diebsbeute rund 75.000 S ausmacht. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Brigit Elisabeth B des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (gemeint: gewerbsmäßigen schweren) Betruges als Beteiligte nach §§ 12, 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3, 148 (ergänze: zweiter Fall) StGB. schuldig erkannt. Darnach hat sie den Mitangeklagten Pier Domenico A, dem nach dem insoweit unbekämpft gebliebenen Schuldspruch zur Last liegt, am 3. und 4.Dezember 1982 in Wien in insgesamt vier Fällen bei Angestellten des Bankhauses C & ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 und 3, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 2, 130 2. Fall (richtig: zweiter Satz) StGB, der Verleumdung nach § 297 Abs. 1, 2. Fall StGB und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Zusatz-Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z... mehr lesen...
Gründe: Harald A wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1, 130 (zweiter Fall) und 15 StGB. schuldig erkannt und nach dem zweiten Strafsatz des § 130 StGB. zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem (zufolge Zurückweisung seiner Nichtigkeitsbeschwerde mittlerweile in Rechtskraft erwachsenen) Schuldspruch hat Harald A bei insgesamt fünf, teilweise durch ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 129 Z. 1 und 2, 130 vierter Fall und 15 StGB. schuldig erkannt wurde, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 29.September 1983, GZ 12 Os 123/83-6, dem der nähere Sachverhalt entnommen werden kann, schon in nichtöff... mehr lesen...
Norm: StGB §10StGB §70StGB §105 Abs1 FStGB §278 Abs1
Rechtssatz: Vollendete Nötigung zur Abstandnahme vom Ausspringen aus einer Bande schlechthin ist mit der Annahme, daß der genötigte bei den darauffolgenden konkreten Straftaten wieder (und weiterhin) mit den subjektiven Erfordernis einer bandenmäßigen Begehung tätig wird, durchaus vereinbar. Entscheidungstexte 10 Os 70/83 Entschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch Teilfreisprüche enthaltenen) angefochtenen Urteil wurden Peter Franz A, Dieter Helmut B, Peter C, Sieghard Peter F, Tamar G, Gerhard D und Andrea E - in der Entscheidung unrichtig 'F***'; vgl S 179-181, ON 32, 34, 40 - (I.1.) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG, letztere als Beteiligte nach § 12 (dritter Fall) StGB, sowie der jeweils in Tateinheit damit (und zum Teil auch tateinheitlich mit dem Vergehen nach § 16 Abs. 1 Z 2 SuchtgiftG) begangenen Finanz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17. Juli 1950 geborene Weinhändler Johann A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 (2. Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 2. Juli 1980 bis 23. Jänner 1981 in Niederrußbach mit Bereicherungsvorsatz und - wie zwar nicht dem Urteilsspruch, wohl aber den Entscheidungsgründen eindeutig zu entnehmen ist (S 147 unten/ II; vgl 11 Os 4/82; 10 Os 17/83) - in der A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (neben einem weiteren Angeklagten, der kein Rechtsmittel ergriffen hat) schuldig erkannt: 1. der 21-jährige Hilfsarbeiter Josef B des Verbrechens des (teils vollendeten, teils versuchten) gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1 und Z 3, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Deliktsfall swie § 15 StGB, 2. der 23-jährige Kraftfahrer Peter B des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1 und Z 3, 128 Abs 2, 130 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18. Mai 1960 geborene Bankangestellte Gerhard A und der am 17. Jänner 1963 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Martin B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 'dritter und vierter Fall' und § 15 StGB sowie des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB schuldig erkannt, weil sie in der Zeit vo... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §148
Rechtssatz: Auch ein sonstiger Tatbeitrag (zu Betrugsstraftaten) kann in gewerbsmäßiger Absicht erfolgen. Entscheidungstexte 9 Os 78/83 Entscheidungstext OGH 13.09.1983 9 Os 78/83 Veröff: SSt 54/68 = JBl 1984,267 15 Os 5/91 Entscheidungstext OGH 17.10.1991 15 Os 5/91 Vgl auch; Beisatz:... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef A (A.) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 und 3, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter (gemeint: vierter) Fall StGB sowie der Vergehen (B.) der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB und (C.) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 5 und 9 (gemeint: ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - neben weiteren vier Angeklagten - der nunmehr 20-jährige Verkäufer Norbert B der Verbrechen des teils versuchten, teils vollendeten schweren und gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 2, 130 sowie § 15 StGB. (Punkt A/) und der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 StGB. (Punkt B/) sowie der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. (Punkt C/), des unbefugten Gebrauchs von Fah... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28. Februar 1943 geborene Franz Josef A, der am 11. Juni 1929 geborene Franz B und der am 7. August (im Urteil unrichtig: März) 1933 geborene Kurt C des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127 Abs.1 und 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 130 StGB schuldig erkannt, weil sie in Wien zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt im November 1982 in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) gewerbsmäßig fremde bewegliche ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde neben seiner Ehegattin, der am 29. März 1962 geborenen, zuletzt beschäftigungslosen Elisabeth A, und dem am 27. Dezember 1959 geborenen Hilfsarbeiter Adolf B, der am 15. August 1957 geborene, beschäftigungslose Gerald A zu I des Verbrechens des schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 3 und 130 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 14. Juni bis 9. Septe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl Josef A des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in der Zeit zwischen dem 10. und dem 20. August 1982 in Wien in wiederholten Angriffen gewerbsmäßig unbekannt gebliebenen Benützern öffentlicher Telefonanlagen (richtig: der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) Münzgeld in einem 5.000 S nicht übersteigenden Gesamt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (unter anderen) schuldig erkannt: 1. der am 21. Jänner 1939 geborene, zuletzt beschäftigungslose Richard A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1, 130 erster Deliktsfall StGB (Punkt A/I-VIII, X), des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs. 1 StGB (Punkt C/), des Vergehens des Gebrauches fremder Ausweise nach § 231 StGB (Punk... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. Jänner 1934 geborene Karl A, der zuletzt keiner geregelten Beschäftigung nachging, des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahles nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 130 zweiter Fall StGB als Beteiligter nach dem § 12 StGB schuldig erkannt. Das Schöffengericht verhängte deshalb über ihn nach dem zweiten Strafsatz des § 130 StGB eine Freiheitsstrafe in der Dauer von fünf Jahren. Gemäß dem § 369 Abs. 1 StPO wur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) Kurt A des (in der Zeit vom 10. August bis zum 25. Oktober 1981 in Wien in Gesellschaft des gleichzeitig abgeurteilten Richard B als Beteiligten in 14 Fällen mit einem Wert der gestohlenen Sachen von mehr als zwei Millionen S begangenen) Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und Z 2, 130 (dritter und vierter Fall) StGB schuldig erkannt. Der au... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 27.Februar 1960 geborene Eva Maria A und der am 5.Juni 1946 geborene Erwin Josef B, beide deutsche Staatsangehörige, des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 1, 130 StGB. (A), des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2, 148 StGB. (B) und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB. (C) schuldig erkannt. Dar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.August 1938 geborene, zuletzt beschäftigungslose Johannes A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (gemeint: des gewerbsmäßigen schweren) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 2, 129 Z. 1 und 2, 130 (dritter und vierter Fall) StGB schuldig erkannt, weil er bei insgesamt 20 Einbruchsdiebstählen, von denen er 18 innerhalb eines Zeitraums von rund 10 Monaten verübt hatte, Bargeld und Waren im Gesamtwert von ca. 17... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Februar 1951 geborene Angeklagte Robert A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 130 StGB. schuldig erkannt und nach dem ersten Strafsatz des § 130 StGB. zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er im November und Dezember 1981 in Gesellschaft des bereits rechtskräftig abgeurteilten Günter B zwölf Einbruchsdiebst... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1, 130, zweiter Fall, StGB und des Vergehens der Begünstigung nach § 299 Abs 1 StGB schuldig erkannt worden war, hat der Oberste Gerichtshof bereits mit dem in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschluß vom 16.Dezember 1982, GZ. 13 Os 186/82-5, dem der maßgebende ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Günter A und Robert D des`nerbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z 1 und 130 StGB und die Angeklagte Erna B des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 129 Z. 1, 130 StGB. sowie überdies des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3 StGB schuldig erkannt und alle Angeklagten nach dem er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der beschäftigungslose Felix A - neben einer anderen strafbaren Handlung (Punkt C des Urteilssatzes) - des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1, 130, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - von einem unangefochtenen Schuldspruch wegen eines Einbruchsdiebstahls als Alleintäter, begangen im Mai 1982 (A III), abgesehen - in Wien vom 10.Mai bis ... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130StGB §148
Rechtssatz: Die Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, muss nur einen längeren, keineswegs aber einen unbegrenzten Zeitraum umfassen. Entscheidungstexte 13 Os 168/82 Entscheidungstext OGH 02.12.1982 13 Os 168/82 Veröff: EvBl 1983/135 S 473 11 Os 35/83 ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 18.Mai 1963 geborenen Hilfsarbeiter (zuletzt Präsenzdiener) Christian A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten militärischen, gewerbsmäßigen und schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2, 130, zweiter Fall, StGB, § 31 Abs. 1 Z. 3 und Abs. 2 MilStG. und § 15 StGB sowie des Verbrechens der Desertion nach § 9 Abs. 1 MilStG. schuldig. Darnach hat er von Ende November 1981 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen Verfolgungsvorbehalt (§ 263 StPO) und einen (unbekämpften) Teilfreispruch enthält, wurden der am 15.Oktober 1948 geborene Peter A und der am 9.Juli 1915 geborene Karl A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs (Punkt I/A des Urteilssatzes) haben sie in Wien im einverständlichen Zusammenwirken als Beteiligte mit dem Vorsatz, sic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. Oktober 1943 geborene Helmut A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, 128 Abs 2, 129 Z. 3 (richtig: Z. 1 und 3), 130 letzter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür nach der letztangeführten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 7 (sieben) Jahren verurteilt; überdies wurde gemäß § 23 Abs 1 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter angeordnet. Nach... mehr lesen...