Norm
StGB §6 ERechtssatz
Für die Frage der Vorhersehbarkeit des (Taterfolges) Erfolges (hier: § 86 StGB) spielt auch die Person des Mittäters und das Ausmaß der nach den Umständen von ihm zu erwartenden Handlungen (hier: Tätlichkeiten) eine Rolle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0089289Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.06.2021