Norm
StGB §7 Abs2Rechtssatz
Eine schwere und dauernde Beeinträchtigung der Sehkraft eines Auges ist eine fahrlässige zu verantwortende Folge eines mit großer Wucht geführten Faustschlages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089459Dokumentnummer
JJR_19761012_OGH0002_0100OS00124_7600000_002