Norm
StGB §7 Abs2Rechtssatz
Vorhersehbarkeit der Tatfolgen im allgemeinen genügt; nicht erforderlich ist, daß der Täter alle (Besonderheiten oder) Einzelheiten des Kausalverkaufs und des Erfolgseintritts vorauszusehen vermag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0089243Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.06.2021