RS OGH 1979/9/27 13Os102/79, 13Os114/11f, 14Os118/12b, 13Os97/13h, 15Os103/14g, 12Os128/16i, 15Os53/

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Veröffentlicht am 27.09.1979
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Norm

StGB §6 E
StGB §7 Abs2

Rechtssatz

Für die strafrechtliche Zurechnung eines Verhaltens als ursächlich für einen bestimmten Erfolg genügt, daß der Angeklagte durch seine Tätlichkeiten eine der Bedingungen geschaffen hat, unter denen der Erfolg eintritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0089343

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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