Norm: StGB §5 ÜbsStGB §5 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 5 StGB A Allgemeines B bedingter Vorsatz C Absicht D Wissentlichkeit E Tatbestandsirrtum F Sonstiges Informationen zu § 5 StGB Verweisungen: Zur Abgrenzung bedingter Vorsatz: bewusste Fahrlässigkeit siehe bei § 6 StGB. Schrifttum zum Irrtum siehe auch bei § 9 StGB. Zum Erlaubnisirrtum und zum Rechtsirrtum siehe §§ 8, 9 StGB. Zum Bewusstsein der Rechtswidrigkeit siehe ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Der Mangel an Konstatierungen über den Vorsatz des Täters bei Vorsatzdelikten begründet Urteilsnichtigkeit gemäß § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO. Entscheidungstexte 15 Os 4/96 Entscheidungstext OGH 15.02.1996 15 Os 4/96 15 Os 44/05t Entscheidungstext OGH 10.05.2005 15 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §4StGB §5StPO §281 Abs1 Z5 BStPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Die Feststellung eines Motivs im Urteil ist nur dann geboten, wenn es für die Erfüllung der subjektiven Tatseite erforderlich ist. Entscheidungstexte 15 Os 119/95 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 15 Os 119/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §75 D
Rechtssatz: Der Tatbestand des Mordes setzt einen vorgefaßten Tötungsplan nicht voraus; spontaner Tötungsvorsatz genügt. Entscheidungstexte 15 Os 104/95 Entscheidungstext OGH 31.08.1995 15 Os 104/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089057 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §74 Z5StGB §107
Rechtssatz: Aus der (bloßen) objektiven Eignung eines Verhaltens als gefährliche Drohung kann (noch) nicht (in faktischer Hinsicht) auf einen bestimmten Vorsatz des Täters geschlossen werden. Entscheidungstexte 11 Os 37/95 Entscheidungstext OGH 09.05.1995 11 Os 37/95 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: StGB §4StGB §5 FStGB §9
Rechtssatz: Das "Unrechtsbewußtsein" ist ein vom Vorsatz zu trennendes selbständiges Schuldelement. Entscheidungstexte 11 Os 163/94 Entscheidungstext OGH 14.02.1995 11 Os 163/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088805 Dokumentnummer JJR_19950214... mehr lesen...
Norm: StGB §5 E
Rechtssatz: Die Verwirklichung jeder Vorsatztat setzt in subjektiver Hinsicht zwar voraus, dass der Täter die für den Erfolgsunwert maßgeblichen Sachverhaltselemente in ihrer Bedeutung erkennt und sein Vorsatz dementsprechend die wesentlichen Tatbildmerkmale erfasst. Es ist allerdings nicht erforderlich, dass er auch die rechtliche Wertung der einer besonderen Auslegung bedürftigen normativen Begriffe juristisch exakt vornimmt. ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStPO §33 Abs2 Be
Rechtssatz: Was ein Täter bei der (vom StG verpönten) Tat wußte und wollte, ist kein rechtlicher Schluß, sondern eine Tatsache, die anders als bei einem normativen Begriffsmerkmal keiner rechtlichen Korrektur unterliegen kann. Entscheidungstexte 13 Os 117/94 Entscheidungstext OGH 10.08.1994 13 Os 117/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Eine Rechtsbelehrung, welche die Deutung nahelegt, es sei zur Bejahung der Schuldfrage ausreichend, dass die objektiven Deliktsmerkmale zutreffen, oder die nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass alle - auch die qualifizierenden - Deliktsmerkmale vom Vorsatz des Täters umschlossen sein müssen, ist unrichtig und nicht bloß unvollständig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §11 A
Rechtssatz: Die Vorsätzlichkeit eines Tuns ist nicht dadurch bedingt, dass die Handlung dem Täter zur Verantwortlichkeit zugerechnet werden kann. Vorsatz ist wertfrei und setzt keine Beurteilung nach den die Schuld konstituierenden Maßstäben voraus. Im Sinne des Gesetzes kann jeder strafrechtlich Handlungsfähige vorsätzlich handeln, daher können dies auch Geisteskranke, Volltrunkene und Strafunmündige. ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §13
Rechtssatz: Ein nach Abschluß des tatbildlichen Verhaltens gefaßter deliktischer Vorsatz (dolus supervenies) schadet nicht. Ein Täter, der an einem von einem anderen herbeigeführten deliktischen Erfolg mit einem nicht auf alle Tatbildmerkmale bezogenen Vorsatz mitgewirkt hat, haftet daher selbst bei nachträglicher Billigung dieses Erfolgs nur im Rahmen seines Vorsatzes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §146 C2
Rechtssatz: Wer in Kenntnis der Unausbleiblichkeit und Unausweichlichkeit des "Fiaskos" (dh des Schadenseintritts), also wider besseres Wissen "auf guten Ausgang hofft", dem fehlt es weder an der Wissenskomponente noch an der Willenskomponente des Vorsatzes; denn ein Handeln im Vertrauen auf das Unterbleiben des Erfolges kann nur jenen Täter zugebilligt werden, der den Eintritt dieser Tatfolge zwar als möglich bedenk... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §6 EStGB §75 C
Rechtssatz: Zwar indiziert die Kausalität im Bereich der Vorsatzdelinquenz in der Regel die objektive Zurechnung des Erfolges, sodaß sich die Rechtsbelehrung insoweit grundsätzlich auf die Erörterung der Äquivalenztheorie beschränken kann. In speziellen Fallkonstellationen jedoch, die Anhaltspunkte dafür bieten, daß die Wirksamkeit des (vorsätzlichen) Primärverhaltens eines Täters infolge Eingreifens eines spä... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §6 EStGB §75 C
Rechtssatz: Nach dem in Lehre und Judikatur nunmehr auch bei Vorsatzdelikten allgemein anerkannten Korrektiv der "objektiven Erfolgszurechnung" kann trotz Ursachenzusammenhanges zwischen Täterverhalten und eingetretenem Erfolg (unbeschadet allfälliger Strafbarkeit wegen Versuches) - ausnahmsweise - Haftungsausschluß für den (Enderfolg) Erfolg in Betracht kommen ("Aufhebung des Bedingungszusammenhanges"). ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der ***** 1943 geborene Martin Josef K***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2 StGB (1), des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 StGB (2) und des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs. 1 StGB (3) schuldig erkannt. Von weiteren Anklagepunkten wurde er rechtskräftig freigesprochen. Inhaltlich des Schuldspruches liegt ihm zur Last, am 16. April 1990 in Rum i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.März 1971 geborene Angestellte Martin G***** - im zweiten Rechtsgang abermals - des Verbrechens des versuchten schweren Betruges als Beteiligter nach den §§ 12, dritter Fall, 15, 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt, weil er am 19.Oktober 1989 in Wien vorsätzlich dadurch, daß er den gesondert verfolgten Johann S***** und Michael S***** das Losungswort "A*****" des Sparbuches der Österreichischen Länderbank mit der Nr.***** des Ro... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.Oktober 1960 geborene Matthias J***** wurde von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe am 10.März 1990 in Laterns-Gapfohl die am 24.Oktober 1976 geborene (unmündige) Christine M***** dadurch, daß er sie an ihrem Geschlechtsteil betastete, und den am 22.April 1977 geborenen (unmündigen) Gerd B***** dadurch, daß er mit einem Finger in dessen After eindrang, auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht und dadurch das Verbrechen der Unzucht mit Unmünd... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §128 Abs1 Z4 D
Rechtssatz: Das gelegentliche kurzfristige Aufbewahren von Taschen oder anderen Behältnisses mit einem Inhalt von mehr als fünfundzwanzigtausend Schilling in versperrten Personenkraftwagens ist durchaus nicht so ungewöhnlich, daß eine darauf gerichtete und mit dem Vorsatz, eine solche Konstellation auszunützen, verbundene Hoffnung gewerbsmäßiger Autoeinbrecher auch nur als unrealistisch, geschweige denn als ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurde Szabolcs S***** des Verbrechens des (in drei Fällen verübten) gewerbsmäßig schweren (zu ergänzen: und durch Einbruch begangenen) Diebstahls (von Sachen im Gesamtwert von 807.200 S aus Personenkraftwagen) nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130 "zweiter Fall" (gemeint: dritter und vierter Fall = zweiter Strafsatz) StGB schuldig erkannt. Zum Faktum II. nahm das Erstgericht als erwiesen an, daß der genannt... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 3. Juli 1989, GZ 6e EVr 5445/89-7, wurde Dr. Gerhard S***** des Vergehens des Geheimnisbruchs nach § 48 Abs. 1 DSG schuldig erkannt. Darnach fiel ihm zur Last, im Dezember 1988 in Wien als Obmann des Vereins "W*****E*****" (im folgenden: W*****E*****) personenbezogene Daten (§ 3 Z 1 DSG), und zwar auf Datenträgern festgehaltene Angaben über Namen, Geburtsdaten, Gehaltshöhe und Diensteintritt der Angestellten vo... mehr lesen...
Norm: StGB §5 AStGB §5 BStGB §5 D
Rechtssatz: Eine spezielle gesetzliche Determinierung des intellektuellen Vorsatzelements ist nur für den dolus eventualis ( § 5 Abs 3 StGB) erfolgt. Demgegenüber bildet bei dem (hier aktuellen) unbedingten (Schädigungssatz) Vorsatz (§ 5 Abs 1, erster Halbsatz, StGB) die in der Legaldefinition nicht erwähnte Wissenskomponente einen denknotwendigen Inhalt des Verwirklichenwollens des Sachverhaltes und wird durch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ingrid Edith P***** des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruches liegt ihr zur Last, in Wien als Leiterin des Paßamtes des Bezirkspolizeikommissariates Wien Innere Stadt mit dem Vorsatz, den Staat an seinen Rechten zu schädigen, ihre Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht zu haben, und zwar dadurch... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §12 BcStGB §146
Rechtssatz: Der Vorsatz eines Beitragstäters muß sich (beim Betrug) nicht nur auf die Unterstützung einer wenigstens in groben Umrissen vorgestellten Tat beziehen, sondern auch alle subjektiven Tatbestandsmerkmale umfassen und daher die vom Willen zur unrechtmäßigen Bereicherung einer Person getragene Zufügung eines (bei Heranziehung einer Schadensqualifikation auch der maßgebenden Höhe nach bedachten) Vermög... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ilse K***-E*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB (A/I) sowie der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (B/I) und nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (B/II), Hans G*** und Peter L*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB als Beteiligte nach § 12, dritter Fall, StGB (A/II) sowie der Finanzve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.Juli 1946 geborene Franz C*** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB (I) und des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 (§§ 83 Abs. 1, 223 Abs. 2, 224) StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Nacht zum 16.Jänner 1987 in Wien Frank M*** eine schwere Körperverletzung absichtlich dadurch zugefügt, daß er ihm mehrere Mess... mehr lesen...
Norm: StGB §5 EStGB §125
Rechtssatz: Ein Irrtum darüber, ob eine Sache "fremd" ist, bewirkt einen vorsatzausschließenden Tatbildirrtum (§ 5 StGB arg e contr). Entscheidungstexte 15 Os 88/89 Entscheidungstext OGH 21.11.1989 15 Os 88/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0088952 Doku... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.November 1967 geborene Martin G*** wurde von der Anklage, das Verbrechen des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB dadurch begangen zu haben, daß er in der Zeit vom 26. Mai 1988 bis 20.Juni 1988 in Rosegg als Beamter des Gendarmeriepostens Rosegg in zwölf Fällen nach Ausstellung von Organstrafverfügungen die Durchschriften nicht dem Postenkommandanten ablieferte, die Amtshandlung nicht in die Dienstvorschreibung eintrug und die vereinnahmten Geldstrafen... mehr lesen...