Norm: StGB §5 B
Rechtssatz: "In Kauf nehmen" allein umschreibt nicht (ausreichend) den bedingten Vorsatz, es fehlt dabei eine Aussage darüber, ob der Täter sich mit der Tatbildverwirklichung abgefunden hat oder nicht. Entscheidungstexte 13 Os 164/77 Entscheidungstext OGH 24.10.1977 13 Os 164/77 Veröff: ÖJZ-LSK 1978/18 13 Os 172/77 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §5 DStGB §9 Abs3
Rechtssatz: Unentschuldbarer Rechtsirrtum allein reicht zur
Begründung: der Wissentlichkeit nicht aus. Entscheidungstexte 9 Os 64/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 9 Os 64/77 Veröff: SSt 48/78 10 Os 146/86 Entscheidungstext OGH 28.04.1987 10 Os 146/86 Vgl auch; Beisatz: Voraussetzung für die Aktualitä... mehr lesen...
Norm: StGB §5 C
Rechtssatz: Die Formulierung "zumindest hingenommen" indiziert nur bedingten Vorsatz, keinesfalls aber Absichtlichkeit. Entscheidungstexte 10 Os 97/77 Entscheidungstext OGH 31.08.1977 10 Os 97/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0089311 Dokumentnummer JJR_19770... mehr lesen...
Norm: StGB §5 BVersVG §6 Abs3 C
Rechtssatz: Bedingter Vorsatz ist schon dann anzunehmen, wenn der Täter die Verwirklichung eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden, tatsächlich im Bereiche des Möglichen liegenden Sachverhaltes ernstlich für möglich hält und sich mit ihr, wenn auch aus bewußter Gleichgültigkeit abfindet (Risikoausschluß). Entscheidungstexte 7 Ob 29/77 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §5 B
Rechtssatz: Bedingter Vorsatz setzt voraus, daß der Täter die Möglichkeit der Verwirklichung des Tatbestandes ernst nimmt, das heißt als naheliegend ansieht, sich aber dennoch zur Tat entschließt, weil er auch einen solchen (nachteiligen) Ablauf der Ereignisse hinzunehmen gewilligt ist. Eine Gedankenlosigkeit, eine falsche Hoffnung reichen zum Vorsatz nicht aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 BStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Eine (eingehende) Erläuterung des dolus eventualis über die Erklärung des (direkten) Vorsatzes hinaus ist nur dann erforderlich, wenn bestimmte Verfahrensergebnisse auf eine solche Gestaltung des Vorsatzes hindeuten. Entscheidungstexte 9 Os 5/77 Entscheidungstext OGH 05.04.1977 9 Os 5/77 ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §164
Rechtssatz: Subjektiv erfordert der Tatbestand des § 164 StGB die Kenntnis des Täters davon, daß es sich um eine Sache handelt, die der Vortäter durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangt hat; es genügt aber bedingter Vorsatz hiefür und für die übrigen Tatbestandsmerkmale. Entscheidungstexte 13 Os 123/76 Entscheidungstext OGH 09.12... mehr lesen...
Norm: StGB §5 CStGB §11 G
Rechtssatz: Gemütsbewegungen wie Wut und Zorn schließen absichtliches Handeln im Sinn des § 5 Abs 2 StGB keineswegs aus. Entscheidungstexte 11 Os 127/76 Entscheidungstext OGH 24.09.1976 11 Os 127/76 12 Os 112/76 Entscheidungstext OGH 07.07.1977 12 Os 112/76 Auch; Veröff: EvBl 1977/259 S 640 = SSt ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §12 BbStGB §15 F
Rechtssatz: Das Motiv, die übrigen Beteiligten nach vollbrachter Tat einer strafgerichtlichen Verfolgung zuzuführen, ändert allein nichts an der Strafbarkeit eines sonst sowohl subjektiv als auch objektiv tatbestandsmäßigen Verhaltens. Entscheidungstexte 10 Os 36/76 Entscheidungstext OGH 08.06.1976 10 Os 36/76 Veröff: EvBl 1977/11 S 23 ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 AStGB §5 BStGB §5 CStGB §5 D
Rechtssatz: Bedingter Vorsatz, Wissentlichkeit und Absichtlichkeit sind verschiedene Spielarten (und zugleich Stufen) des Vorsatzes, das ist das - in jeder von ihnen zum Ausdruck kommende - Verwirklichen-Wollen eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Entscheidungstexte 13 Os 180/75 Entscheidungstext OGH 19.02.1976 13 Os... mehr lesen...
Norm: StGB §5 AStGB §5 BStGB §5 CStGB §5 D
Rechtssatz: Zur Unterscheidung der drei Spielarten des Vorsatzes. Entscheidungstexte 13 Os 180/75 Entscheidungstext OGH 19.02.1976 13 Os 180/75 Veröff: EvBl 1976/242 S 521 = SSt 47/11 12 Os 158/76 Entscheidungstext OGH 13.01.1977 12 Os 158/76 Beisatz: Die absichtliche Begehung d... mehr lesen...
Norm: FinStrG §8FinStrG §33 Abs2StGB §5 B
Rechtssatz: Auch im Bereich des FinStrG ist der Begriff des (bösen) Vorsatzes entsprechend der im allgemeinen Strafrecht gültigen Auffassung auszulegen, wonach bei Vorsatzdelikten grundsätzlich dolus eventualis ausreicht, sofern sich nicht in einem bestimmten Fall aus dem Gesetz selbst (zB § 33 a FinStrG) etwas anderes ergibt. Entscheidungstexte 11 Os... mehr lesen...
Norm: StGB §4StGB §5StGB §10
Rechtssatz: Voraussetzungen für das Vorliegen des entschuldigenden Notstandes; ob dieser vorliegt, ist quaestio mixta. Entscheidungstexte 9 Os 58/75 Entscheidungstext OGH 11.06.1975 9 Os 58/75 Veröff: JBl 1976,106 (mit Anmerkung von Lambauer) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: StGB §5 B
Rechtssatz: Bedingt vorsätzliche Unterlassung näherer Information über Beschränkung in einem Bewilligungsbescheid der ÖNB und Abwicklung darüber hinausgehender Geschäftsfälle. Entscheidungstexte 13 Os 153/74 Entscheidungstext OGH 27.05.1975 13 Os 153/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS... mehr lesen...
Norm: StGB §5 BStGB §6 B
Rechtssatz: Für die Entscheidung, ob der Täter bedingt vorsätzlich oder bewußt fahrlässig gehandelt hat, kommt es neben der Beurteilung seiner Persönlichkeit und der damit verbundenen Frage, ob dem Täter nach den Umständen eine vorsätzliche Handlung zuzumuten war, auch auf das objektive Risiko und die Größe und Nähe der Gefahr, aber auch auf die Kenntnisse und Einschätzung dieser Umstände durch den Täter an. ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 BStGB §6 B
Rechtssatz: Bedingt vorsätzlich handelt, wer das mit dem Handeln verbundene Risiko erkennt und so hoch veranschlagt, daß er die Möglichkeit der Tatbildverwirklichung ernst nimmt, das heißt als naheliegend ansieht, aber dennoch handelt, weil er den nachteiligen Ereignisablauf hinzunehmen gewillt ist, wer hingegegen diese Risiko nicht erkennt oder nicht richtig einschätzt, sondern leichtfertig auf den Nichteintritt des Er... mehr lesen...
Norm: StGB §5 F
Rechtssatz: Dem Willensentschluß zur Tat muß keine reifliche Überlegung vorangehen; auch eine spontane und plötzliche Entschlußfassung "im Affekt" stellt sich als "vorsätzlich" dar. Entscheidungstexte 10 Os 148/74 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 10 Os 148/74 Veröff: EvBl 1975/178 S 355 = SSt 46/4 9 Os 131/75 Ent... mehr lesen...
Norm: StGB §5 A
Rechtssatz: Der direkte böse Vorsatz ("dolus directus" im weiteren Sinn) umfaßt die Schuldformen der "Absichtlichkeit" (vgl § 5 Abs 2 StGB), der "Wissentlichkeit" (vgl § 5 Abs 3 StGB; "dolus principalis" oder "direkter Vorsatz" im engeren Sinn) und des "bedingten Vorsatzes" (vgl § 5 Abs 1 StGB). Entscheidungstexte 11 Os 114/74 Entscheidungstext OGH 28.11.1974 11 Os ... mehr lesen...
Norm: PornG §1 BStGB §5 B
Rechtssatz: Bedingter Vorsatz ist anzunehmen, wenn der Täter die Verwirklichung des deliktischen Sachverhalts ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Nur dann, wenn er diese Möglichkeit nicht erwogen oder sie zwar erwogen, aber verworfen hatte, etwa weil er damit rechnete, daß bei einer ordnungsgemäßen Überprüfung Magazine mit unzüchtigem Inhalt ausgeschieden werden, und er sich damit die Möglichkeit offenh... mehr lesen...
Norm: StGB §5 B
Rechtssatz: Dem bedingt vorsätzlich handelnden Täter ist die innere Einstellung zu eigen daß ihm der Eintritt des verpönten Tatbestandes und seines Erfolges gleichgültig und er auch auf die Gefahr dieses Erfolges hin in jedem Fall zur Handlung entschlossen ist. Entscheidungstexte 11 Os 72/74 Entscheidungstext OGH 27.09.1974 11 Os 72/74 ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 BVersVG §6 Abs3 C
Rechtssatz: Bedingter böser Vorsatz setzt voraus, daß der Täter die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes ernstlich für möglich hält, wobei er das Risiko einer Tatbestandsverwirklichung als relativ hoch veranschlagt, und sich dennoch mit dem Eintritt des schädigenden Erfolges abfindet. Entscheidungstexte 10 Os 90/74 Entscheidungstext OGH 16.09.... mehr lesen...
Norm: StGB §5 AStGB §5 BaStGB §12 Ba
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 5 StG (nunmehr § 12 StGB) stellt mit den dort umschriebenen verschiedenen Arten strafbarer Mitwirkung an einer Übeltat gleichwertige Erscheinungsformen der Mitschuld nebeneinander und mißt an sich beispielsweise der Anstiftung keine andere Bedeutung zu als der Beihilfe. Eine Unterscheidung zwischen diesen beiden letzteren Formen kann unter Umständen für die Strafzumessung (... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §9
Rechtssatz: Tatbewußtsein und Unrechtsbewußtsein müssen der Tat zeitlich vorausgehen und das Handeln begleiten. Entscheidungstexte 13 Os 21/73 Entscheidungstext OGH 20.07.1973 13 Os 21/73 Veröff: EvBl 1974/46 S 103 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0089059 Do... mehr lesen...
Norm: StGB §5 F
Rechtssatz: Bewirkt der Täter den von ihm gewollten Erfolg in einem Tatabschnitt, in dem er ihn noch nicht oder nicht mehr herbeizuführen meint, so hat die herrschende Lehre und Rechtsprechung zumindest in den Fällen, in denen der Täter den Erfolg im Rahmen des Gesamtgeschehens voraussehen konnte und herstellen wollte - also bei den mit dolus principalis oder dolus eventualis begangenen Delikten - die Haftung aus dem Vorsatz bej... mehr lesen...
Norm: StGB §5 BStGB §6 BStGB §146 C2StGB §159
Rechtssatz: Ein Schuldner, der aus einem sachlich unbegründeten wirtschaftlichen Optimismus ein riskantes Geschäft eingeht, muß noch nicht in Schädigungsabsicht handeln. Entscheidungstexte 13 Os 13/72 Entscheidungstext OGH 21.06.1972 13 Os 13/72 Veröff: EvBl 1973/22 S 50 9 Os 117/73 ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 E
Rechtssatz: Unwiderstehlicher Zwang liegt auch bei der irrtümlichen Annahme einer Gefahr im Sinne des § 2 lit g StG vor (Novak). Entscheidungstexte 12 Os 252/70 Entscheidungstext OGH 08.03.1971 12 Os 252/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0088957 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9FinStrG §35 Abs1StGB §5 F
Rechtssatz: Der zum Vergehen nach dem § 35 Abs 1 FinStrG erforderliche Vorsatz verlangt, daß der Täter wenigstens eine Gefährdung der Zwecke des Zollverfahrens bedacht und beschlossen hat. Entscheidungstexte 9 Os 91/70 Entscheidungstext OGH 19.11.1970 9 Os 91/70 Veröff: RZ 1971,50 = SSt 41/67 ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 F
Rechtssatz: Um zurechenbar zu sein, muß der böse Vorsatz des Täters im Augenblick des tatbildlichen Verhaltens vorhanden sein; dabei macht es keinen Unterschied, ob er diesem Verhalten schon vorausging, ob er zugleich mit ihm einsetzte (§ 1 StG: "vor oder bei der Tat") oder gar erst während der Fortdauer des verbrecherischen Verhaltens hinzutrat (Rittler I 2.Auflage 202). Nur ein erst nach dessen Abschluß einsetzender böser Vors... mehr lesen...
Norm: StGB §5 E
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit eines Täters muß es regelmäßig gleichgültig bleiben, wenn er über die Identität des von ihm zu schädigen beabsichtigten und des von ihm tatsächlich angegriffenen Schutzobjektes irren sollte und statt des von seiner Vorstellung erfaßten ein anderes gleicherweise geschütztes Objekt schädigt. Entscheidungstexte 9 Os 104/67 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §5 EStGB §8StGB §9
Rechtssatz: Ein Irrtum des Täters über das Vorliegen eines Rechtfertigungsumstandes oder Entschuldigungsumstandes schließt als strafrechtlicher Rechtsirrtum die Strafbarkeit nicht aus. Entscheidungstexte 12 Os 206/66 Entscheidungstext OGH 22.09.1967 12 Os 206/66 Veröff: RZ 1968,48 10 Os 56/73 Entsc... mehr lesen...