Begründung: Das Straferkenntnis vom 3.12.1994, Zl Pst 4141/S/94 der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt, hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 22.8.1993, um 16.30 Uhr, in Wien, L-straße das KFZ mit dem Kennzeichen als Lenker des KFZ mit dem Kennzeichen W-11 1) dieses in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und 2) den Führerschein nicht mitgeführt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: 1) § 5/1 StVO 2) § 71/3 KFG Wegen diese... mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin (Bw) ist unbestrittenermaßen handelsrechtliche Geschäftsführerin der W-GmbH. Aufgrund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für den 3. Aufsichtsbezirk wurde die Bw vom Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, am 9.4.1993 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil sie als gemäß §9 Abs1 VStG zur Vertretung nach außen Berufene der Firma W-GmbH mit Sitz in Wien, K-gasse (Tatort) den in der beigelegten Anzeige angeführten Arbeitnehme... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund einer Anzeige des Arbeitsamtes K und nach erstinstanzlichen Ermittlungen wurde der Berufungswerber (Bw) mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, vom 3.10.1994 schuldig erkannt, er habe als Gewerbeinhaber in Wien, E-Straße, den ausländischen Staatsbürger Ivica I (im folgenden kurz: I) seit 28.2.1994 mit Elektrikerarbeiten beschäftigt, obwohl für den Genannten weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit seinem Vorbringen, er habe für den - von ihm von 28.2 - 7.3.1994 unerlaubt beschäftigten - ausländischen Staatsbürger für die Zeit vom 1.6.1994 bis 31.5.1995 (Berufungsbescheid des LAA vom 1.6.1994) die geforderte Beschäftigungsbewilligung erhalten, vermag der Berufungswerber keinesfalls das Vorliegen eines bei der Strafbemessung nach den Regeln des VStG zu berücksichtigenden Milderungsgrund aufzuzeigen. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 29.3.1994, 93/04/0086; UVSOö v. 25.10.1994, VwSen-220656. Rechtssatz: Den gewerberechtlichen Geschäftsführer trifft stets eine Gesamtverantwortung; eine dem § 9 Abs. 2 VStG nachgebildete Bestellung von Verantwortlichen für einzelne Befugnisse oder Bereiche ist nicht möglich. Die lange Dauer des Genehmigungsverfahrens in Verbindung mit dem Bemühen um nachträgliche Herstellung des rechtmäßigen Zustandes bildet zwar keinen Schuldausschließungs-, aber einen Mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berücksichtigung der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse bildet eine eigenständige Strafzumessungskomponente neben den Erschwerungs- und Milderungsgründen. Sie kommen daher weder als ein besonderer zusätzlicher Milderungsgrund i.S.d. § 34 StGB in Betracht noch sind sie im Zuge der Abwägung des § 20 VStG zu berücksichtigen. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: § 29a VStG bietet keine Möglichkeit, das Berufungsverfahren an jenen UVS zu übertragen, in dessen Sprengel der Berufungswerber seinen Wohnsitz hat. Herabsetzung der Geldstrafe wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 68 km/h von 6.000 S auf 4.000 S wegen Nichtberücksichtigung des Milderungsgrundes der bisherigen Unbescholtenheit und jener Milderungsgründe, daß die Tat aus achtenswerten Beweggründen und vor Vollendung des 21. Lebensjahres begang... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16.6.1992, Zl 3-*****-91, wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 21. März 1991 um 23,30 Uhr im Ortsgebiet M**** E*********, J**** L***-Gasse, Kreuzung mit der R***** S****-Gasse nach links einbiegend, als Lenker des Fahrzeuges PKW W ***.**3 nachstehende Verwaltungsübertretungen begangen: 1. Als Wartepflichtiger durch Einbiegen einen vorrangberechtigten Fahrzeuglenker zum unvermittelten Bremsen und Ablenken seines Fahrzeuge... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 24.8.1992, Zl 3-*****-91, wurde über Herrn A****** K** in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Beauftragter der Firma B Warenhandel AG mit dem Sitz in *** N****** wegen insgesamt fünf Übertretungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz eine Geldstrafe von insgesamt S 24.000,-- (im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Tagen) verhängt. Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich zu sein, daß am 24. Juli ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 3.4.1991 gegen 17,15 Uhr im Ortsgebiet S********, Kreuzung L*****straße - Hauptstraße als Lenker des Fahrzeuges PKW **-***E bei einem Verkehrsunfall mit verletzten Personen die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle nicht sofort verständigt, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei. Der Beschuldigte habe hiedurch eine Verwaltungsüber... mehr lesen...
Rechtssatz: Geländegestaltende Maßnahmen im Grünland (Abtragungen oder Aufschüttungen) auf einer Fläche von mehr als 2000 qm bedürfen - wenn hiedurch die Höhenlage um mehr als 1 Meter geändert wird - einer vorherigen behördlichen Bewilligung. Unbesonnenheit der Tatausführung, wenn die Gestaltungsmaßnahmen nur im Herbst bzw. Winter durchgeführt werden konnten und angesichts einer nicht dezidiert negativen Äußerung der Behörde und einer bereits fünfmonatigen Dauer des Bewilligungsverfahrens ... mehr lesen...
Der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft xx lautet wie folgt: "Es wird Ihnen als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Ing W W Gesellschaft mbH, als Arbeitgeber und somit als der gem §9/1 VStG Verantwortliche, zur Last gelegt: Tatzeit: 23.8.1990 Tatort: T, K*****straße 4 Tatbeschreibung Bei dem auf der Baustelle **** T, Dr ******gasse, gegenüber Haus Nr 3 an der hofseitigen Fassade in Verwendung befindlichen Metallrohrsteckgerüst, von dessen Gerüs... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt W, MBA **-*****/1 vom 30.1.1992, wurde über Frau H C-G, in ihrer Eigenschaft als verantwortliche Beauftragte im Sinne der Bestimmung des §9 Abs2 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden B W AG mit Sitz in **** W** N******, *********zentrum **-Süd, wegen Übertretungen nach der AAV und einem Zuwiderhandeln gegen den rechtskräftigen Bescheid vom 18.4.1985, Zl MBA **-*******/1/83, Geldstrafen von insgesamt S 35.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe im Nichte... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 19.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in **** E, *******gasse 5, zu verantworten hat, daß vom 2.1.1991 b... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in E, Kgasse 5, zu verantworten hat, daß vom 11.12.1990 bis mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in **** E, *******gasse 5, zu verantworten hat, daß vom 1.2.1991 b... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein illegal beschäftigter Ausländer bei der Sozialversicherung angemeldet, dann weicht dies von der typischen Erscheinungsform der Schwarzarbeit ab. Dieser Umstand ist insbesondere im Hinblick auf die Datenübermittlungspflicht gemäß §27 Ausländerbeschäftigungsgesetz als mildernd zu bewerten (Milderungsgrund im Sinne des §34 Z16 zweiter Tatbestand StGB). mehr lesen...
Beachte Ebenso: Senat-WB-92-039 Rechtssatz: Die Anmeldung eines illegal beschäftigten Ausländers bei der Sozialversicherung in Verbindung mit dem Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an das Arbeitsamt stellt einen Milderungsgrund im Sinne des §34 Z16 zweiter Tatbestand StGB dar. mehr lesen...
Rechtssatz: Kein eine Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach sich ziehendes Übergeben des Hundes in die Obhut eines Dritten, wenn dieser die Anwesenheit des Hundes auf seinem Grundstück bloß duldet, ohne für ihn erkennbar auch eine rechtliche Verantwortlichkeit übernehmen zu wollen. Behaupteterweise in ländlichen Gegenden bestehender Usus, Hunde den Tag über frei umherlaufen zu lassen, ist grundsätzlich nicht geeignet, die Tatbestandsmäßigkeit der Handlung oder das Vers... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx, Zl 3- , mündlich verkündet am 24.3.1992, wurde über Herrn F S wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG eine Geldstrafe in Höhe von S 30.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Wochen) verhängt. Im Schuldspruch wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 27. Februar 1992 4 Ausländer, nämlich S M , H D , G M und H M beschäftigt hat, obwohl für diese weder eine Beschäftigung... mehr lesen...
Rechtssatz: Strafbarkeit des Vermieters wegen Prostitution, wenn dieser im Wissen um das Bestehen eines Prostitutionsverbotes für das Mietobjekt keine wirksamen Vorkehrungen trifft, um die tatsächliche Ausübung der Prostitution in diesem hintanzuhalten, sondern sich diesbezüglich völlig gleichgültig verhält. Beihilfe als Erschwerungsgrund iSd § 33 Z. 3 StGB. Bloßes Unterlassen eines rechtlich gebotenen Tuns als Milderungsgrund iSd § 34 Z. 5 StGB. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hofbereich zählt jedenfalls dann nicht zur Wohnung, wenn sich aus dem Zusammenhalt von
Spruch: und
Begründung: des Bescheides zweifelsfrei ergibt, daß die mit diesem angeordnete Maßnahme des Leinen- und Maulkorbzwanges außerhalb der Wohnung dazu dienen soll, Personen, die den Garten und den Hof des Beschwerdeführers befugt oder unbefugt betreten, vor Angriffen des Hundes des Berufungswerbers wirksam zu schützen. Herabsetzung der Strafe, weil die belangte Behörde den Milderung... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 22.1.1992, Zl xx, wurde über Herrn W G in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W G GesmbH wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine Geldstrafe in Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) verhängt. Im Bescheidspruch wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es zu verantworten hat, daß in der Zeit vom 2.9.1991 bis 24.10.1991 der Ausländer H C entgegen den Bestimmungen des §3 Abs1 Au... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 19.10.1987, Zl. 87/10/0063; VwSen-220007 vom 22.8.1991; VwSen-220013 vom 9.8.1991 Rechtssatz: Ausmaß der gerodeten Fläche ist von Bedeutung für die Höhe der Strafe. Vergleich des Ist-Zustandes nach der Rodung mit Luftbildaufnahme von vor 13 Jahren liefert keinen zuverlässigen Beweis über das Ausmaß der tatsächlichen Rodung. Zeugenbefragung als geeignetere Beweismittel. UVS vermag Begründungsmängel des erstinstanzlichen Bescheides nur insoweit zu substitui... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund einschlägiger Vorstrafen erwiesene schädliche Neigung des Beschuldigten rechtfertigt Verhängung der Höchststrafe angesichts der Gefährdung solcher Interessen, deren Schutz die Strafdrohung des § 64 Abs.1 KFG dient. Kein "Wohlverhalten" und damit kein Milderungsgrund, wenn der Beschuldigte im nachhinein - und bloß pro futuro - die vom Gesetz geforderte Berechtigung beantragt hat. Rücksichtnahmepflicht der Behörde auf Arbeitsplatzsituation des Beschuldigten beim Strafvol... mehr lesen...