Norm
StGB §32 Abs2Rechtssatz
Grausamkeit des Handelns beim Mord wird nicht schon vom Tatbestand des § 75 StGB erfasst, sodass deren Wertung als besondere Strafzumessungstatsache nicht gegen das Doppelverwertungsverbot verstößt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0091003Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021