Gründe: Wolfgang K***** wurde - neben einem weiteren Angeklagten - des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch teils als Beteiligter nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 2.Satz zweiter Fall, 15 und 12 StGB (Faktenkomplexe A/a/II, A/b/II und III, B/), des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 2 und 4 zweiter Fall StGB (D/) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 und 2 erster Fall St... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3SGG §12 Abs3 Z3 III/c
Rechtssatz: Die beträchtliche Überschreitung der "Übermenge" des § 12 Abs 3 Z 3 SGG (um rund achtzig Prozent) darf schon im Hinblick auf das Gebot des § 32 Abs 3 StGB, die Strafe auch nach der Größe der Gefährdung zu bemessen, nicht unberücksichtigt bleiben. Entscheidungstexte 15 Os 182/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1997 15 Os 182/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die (hier die strafsatzändernde Wertgrenze des § 147 Abs 2 StGB nahezu um das Vierfache übersteigende) Schadenshöhe, auch wenn sie die Qualität eines besonderen Erschwerungsgrundes nach § 33 StGB nicht erreicht, ist nach § 32 Abs 3 StGB in jedem Fall bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 12 Os 54/95 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §32 Abs3StGB §143 B
Rechtssatz: Auch bei einem bewaffneten Raub kann eine rücksichtslose Verwendung der Waffe (Ansetzen einer geladenen "Pumpgun" an die Schläfe der Bedrohten) ohne Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung - § 32 Abs 3 StGB - gewertet werden. Entscheidungstexte 13 Os 24/95 Entscheidungstext OGH 19.04.1995 13 Os 24/... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §87
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 87 Abs 1 und Abs 2 StGB läßt die Begehungsweise offen, sodaß durchaus Raum dafür bleibt, im Einklang mit den im § 32 Abs 3 StGB umschriebenen Strafbemessungsgrundsätzen eine akzentuierte Rücksichtslosigkeit bei der Tatausführung der Körperverletzung ist sohin keine zwangsläufige Voraussetzung der Todesfolge, sondern einer zusätzlichen Würdigung zugänglich. Entschei... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33 Z3StGB §33 Z4
Rechtssatz: Erschwerende Wirkung des Umstandes, daß der Bestimmungstäter seine verantwortungsvolle Vertrauensstellung als Filialinspektor dazu mißbrauchte (vgl § 32 Abs 3 StGB), zwei (untergeordnete) Angestellte seiner Arbeitgeberfirma zu wiederholten betrügerischen Malversationen zu verleiten. Entscheidungstexte 15 Os 51/94 Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz H*****, Christian SCHRA*****, Fritz SCHI*****, Manfred SCHRÖ***** und Dr. Leopold P***** (zu VI und V) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, H*****, SCHI*****, SCHRÖ***** und Dr. P***** auch nach § 147 Abs. 1 Z 1 StGB, H*****, SCHI***** und SCHRÖ***** teils als Beteiligte nach § 12 zweiter Fall StGB, H*****, SCHRA*****, SCHI***** und SCHRÖ***** überdies (z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 27.Juni 1991 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Felzmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Glatz als Schriftführerin in der Strafsache gegen Johann S***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB und ande... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33 Z5
Rechtssatz: In der Ausnützung der durch persönliche Bekanntschaft erlangten Kenntnis der Lebensumstände des Opfers (Raubopfers) liegt ein besonders verwerflicher Beweggrund (§ 33 Z 5 StGB); außerdem vermochte das Opfer deshalb weniger Vorsicht gegen die Tat zu gebrauchen (§ 32 Abs 3 StGB). Entscheidungstexte 15 Os 47/91 Entscheidungstext OGH 06.06.1991... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurden Adelheid S*** (laut Pkt 2.) und Erich W*** (laut Pkt 5.) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Satz) StGB, letzterer als Beteiligter gemäß § 12 (dritter Fall) StGB, S*** überdies (laut Pkt 1.) des Verbrechens des schweren Diebstahls (von 26.000 S Bargeld) durch (unter Verwendung eines widerrechtlich erlangten Schlüssels verübten) Einbruch nach §§ 127,... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §32 Abs3StGB §302 Abs2
Rechtssatz: Die nach § 302 Abs 2 StGB nF nicht strafsatzrelevante Höhe des schon vor dem Inkrafttreten des StrÄG 1987 aus einem Amtsmißbrauch entstandenen Vermögensschaden wirkt erschwerend. Entscheidungstexte 15 Os 98/90 Entscheidungstext OGH 30.10.1990 15 Os 98/90 European Case La... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 20-jährige Angestellte Martin O*** des versuchten Verbrechens nach § 15 StGB, § 12 Abs 1 SGG schuldig erkannt. Darnach hat er am 13. Juli 1989 in Salzburg versucht, den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge, nämlich ca. 33,9 Gramm Heroin (entsprechend ca. 1,63 Gramm reiner Heroinbase "vom Mittelwert aus gerechnet"), einzuführen. Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich N*** des Verbrechens des betrügerischen Datenverarbeitungsmißbrauchs nach § 148 a Abs. 1 und Abs. 2 zweiter (gemeint: dritter) Fall StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in dem im
Spruch: bezeichneten Zeitraum in Wien wiederholt mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, Berechtigte der O*** S***- UND C*** I*** GesmbH dadurch am Vermögen geschädigt zu haben, daß er das Ergebnis einer automationsunterstützten Daten... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Bei einem aus Gewinnsucht verübten Mißbrauch der Amtsgewalt (§ 302 Abs 1 StGB) ist der Umstand, daß die Schadenshöhe sich jener Grenze nähert, die bei den Vermögensdelikten qualifizierend wirkt, erschwerend. Entscheidungstexte 13 Os 141/89 Entscheidungstext OGH 21.12.1989 13 Os 141/89 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 17.Feber 1948 geborene Franz L*** (zu Punkt A/I und II des Urteilssatzes) und die am 24.Feber 1949 geborene Irene B*** (zu Punkt B/II) der Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB und der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB, Irene B*** jeweils als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, die Letztgenannte außerdem auch noch (zu Punkt B/I) d... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §34
Rechtssatz: Daß die Tat auf einen plötzlichen Willensimpuls ("Kurzschlußhandlung") zurückzuführen ist, bildet keinen besonderen Milderungsgrund, es entfällt damit bloß ein im Rahmen der allgemeinen Strafbemessungsgrundsätze andernfalls zu berücksichtigendes Belastungsmoment (§ 32 Abs 2 StGB). Entscheidungstexte 14 Os 99/89 Entscheidungstext OGH 11.10.19... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3
Rechtssatz: Die Tatsache, daß das Opfer durch die Tat der Angeklagten letztlich (auf der Flucht) zu Tode gekommen ist, ist bei der Strafbemessung auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Todesfolge den Tätern schuldspruchmäßig nicht zur Last liegt, sofern sich nur deren Verschulden (§ 32 Abs 3 StGB) auf diesen Umstand erstreckt hat. Entscheidungstexte 14 Os 20/89 ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §34
Rechtssatz: Dem Gericht ist es auf Grund des bloß beispielhaften Charakters der § 33 und § 34 StGB nicht verwehrt, gewissermaßen in Umkehr des § 32 Abs 3 Anfang StGB eine geringe Schadenshöhe als strafmildernd zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 13 Os 143/88 Entscheidungstext OGH 24.11.1988 13 Os 143/88 ... mehr lesen...
Gründe: Der zuletzt keiner geregelten Beschäftigung nachgegangene Christian B*** ist des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB. schuldig erkannt und über ihn nach § 147 Abs 3 StGB. sowie gemäß § 31 StGB. unter Bedachtnahme auf das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 11.September 1984, 9 Vr 1218/84-70, eine Zusatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt worden. Rechtliche Beurteilung I... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StGB §32 Abs3
Rechtssatz: Wurde bei einem Betrugsschaden von mehr als 2,5 Millionen Schilling der hohe Schaden als erschwerend gewertet, so kann darin weder eine offenbar unrichtige Beurteilung einer für die Strafbemessung maßgebenden entscheidenden Tatsache noch ein unvertretbarer Verstoß gegen die Bestimmungen über die Strafbemessung erblickt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 40-jährige Herbert K*** des Vergehens (richtig: der Vergehen) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und Z 2 StGB, teilweise in Verbindung mit § 161 Abs 1 StGB, (begangen dadurch, daß er als Schuldner mehrerer Gläubiger ab 1.Jänner 1979 bis 1982 fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit seines Einzelunternehmens bzw. der H. K*** Fischzucht Liebenfels GesmbH herbeiführte und sodann ab 1982 bis 19. Mai 1987 in Kenntnis oder fahrlä... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verurteilte den am 3.Juni 1957 geborenen Ismet D*** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1, 130 und 15 StGB. sowie wegen des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB. gemäß § 128 Abs. 2 StGB. unter Bedachtnahme auf § 28 StGB. zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Bei der Strafbemessung wurden das Zusammentreffen ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3
Rechtssatz: Persönliche Bekanntschaft mit dem Opfer (Notzuchtopfer) ist nicht nur nicht mildernd, sondern spricht sogar eher gegen den Täter. Entscheidungstexte 9 Os 5/87 Entscheidungstext OGH 04.03.1987 9 Os 5/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0091226 Dok... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB schuldig erkannt worden war, hat der Oberste Gerichtshof bereits mit dem in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschluß vom 11.Februar 1987, GZ 9 Os 8/87-6, dem der für den Schuldspruch maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, zurückgewiesen. Beim Gerichtstag war also nur m... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33
Rechtssatz: Aus § 32 Abs 3 StGB ist der Wille des Gesetzgebers zu erkennen, verwegene Tatbegehungen (hier: sogenannte Rififi-Einbruch) mit entsprechend strengeren Strafen zu ahnden. Eine solche verwegene Art der Tatausführung, die ein hohes Maß an krimineller Energie und darum einen sehr hohen Gefährlichkeitsgrad des Täters beweist, ist als (besonderer) Erschwerungsumstand heranzuziehen. Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Urteil wurden die Angeklagten Rudolf B***, Hannes K*** und Karl Heinz H*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 128 Abs. (1 und) 2, 129 Z. 1 StGB., B*** auch des Vergehens der Begünstigung nach § 299 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und gemäß § 128 Abs. 2 StGB., B*** unter Anwendung des § 28 StGB., K*** und H*** gemäß §§ 31, 40 StGB. unter Bedachtnahme auf die Urteile des Landesgerichts für Strafsachen... mehr lesen...