RS OGH 1995/2/28 14Os185/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1995
beobachten
merken

Norm

StGB §32 Abs3
StGB §87

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 87 Abs 1 und Abs 2 StGB läßt die Begehungsweise offen, sodaß durchaus Raum dafür bleibt, im Einklang mit den im § 32 Abs 3 StGB umschriebenen Strafbemessungsgrundsätzen eine akzentuierte Rücksichtslosigkeit bei der Tatausführung der Körperverletzung ist sohin keine zwangsläufige Voraussetzung der Todesfolge, sondern einer zusätzlichen Würdigung zugänglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0091122

Dokumentnummer

JJR_19950228_OGH0002_0140OS00185_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten