Norm
StGB §32 Abs2Rechtssatz
Auch bei einem bewaffneten Raub kann eine rücksichtslose Verwendung der Waffe (Ansetzen einer geladenen "Pumpgun" an die Schläfe der Bedrohten) ohne Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung - § 32 Abs 3 StGB - gewertet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0091002Dokumentnummer
JJR_19950419_OGH0002_0130OS00024_9500000_002