Norm: StGB §304StGB §307StGB §309
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 309 (hier Abs 2) StGB setzt voraus, dass die (im funktionalen Zusammenhang mit der Bestechung oder Geschenkannahme stehende) Vornahme oder Unterlassung der Rechtshandlung selbst pflichtwidrig ist. Regelwidrigkeit (auch) der Vorteilsannahme aus Sicht der Bediensteten oder Beauftragten des Unternehmens (etwa wegen Verstoßes gegen Gesetze, interne Compliance?Vorgaben oder Weisung) ... mehr lesen...
Norm: StGB §153StGB §307StGB §307aStGB §308 Abs2StGB §309 Abs2
Rechtssatz: Aktive Korruption durch einen Machthaber begründet (auch wenn sie strafrechtlich relevant ist) für sich allein noch keinen Befugnismissbrauch im Sinn des Untreuetatbestands. Entscheidungstexte 17 Os 8/18g Entscheidungstext OGH 26.02.2019 17 Os 8/18g Beisatz: Ein solcher kann sich aus der Verletzung des allg... mehr lesen...
Norm: StGB §302StGB §307StPO §198 Abs3
Rechtssatz: Die Diversion ist bei Konkurrenz von Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB) und Bestechung (§ 307 StGB) nach dem Wortlaut des § 198 Abs 3 StPO zwar nicht ausgeschlossen, ein beide Tatbestände verwirklichendes Verhalten weist aber einen signifikant höheren Unrechts? und Schuldgehalt (als die Begehung von Missbrauch der Amtsgewalt allein) auf, weshalb in solchen Fällen diese Form der Verfahrensbe... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z4bStGB §304StGB §305StGB §306StGB §307StGB §307aStGB §307b
Rechtssatz: Mitglieder des Europäischen Parlaments sind auch "Gemeinschaftsbeamte" im Sinn des § 74 Abs 1 Z 4b StGB. Diese Begriffsbestimmung spielt aber für die Einordnung als Tatsubjekt der §§ 304 bis 307b StGB mangels Erwähnung in diesen Strafvorschriften keine Rolle mehr. Die Beibehaltung des - durch das StRÄG 2008 um die Definition des Europäischen Abgeordneten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Hüda R***** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat sie zu nachfolgenden Zeiten in W***** Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Hüda R***** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach Paragraphe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) die Angeklagten Karl S*****, Johann H***** und Günther H***** - abweichend von der jeweils auf das Vergehen der Bestechung nach § 307 Abs 1 Z 1 StGB lautenden Anklage - (richtig:) der Vergehen der Bestechung nach § 307 Abs 2 (zu ergänzen:) Z 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) die Angeklagten Karl S*****, Johann H***** und Günther H***** - abweichend von der jeweils auf das Vergehen der Bestechung nach... mehr lesen...
Norm: StGB §307
Rechtssatz: Wenn die Geschenkgeber den Tatentschluss nicht anlässlich jeder einzelnen Amtshandlung neu fassten, sondern eine (zumindest stillschweigende) Vereinbarung mit den für sie zuständigen Beamten bestand, sie demnach mit von vornherein auf die (noch nicht absehbare) Summe der einzelnen Geschenke gerichteten Vorsatz handelten, haftet der erstgerichtlichen Zusammenrechnung der solcherart aus jeweils ein- und demselben Anlas... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus K***** des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 18. November 2002 in Kufstein mit dem Vorsatz, dadurch den Staat in seinem konkreten Recht auf Strafverfolgung zu schädigen, die Gendameriebeamten RI Franz P***** und RI Johann E***** durch das zweimalige Ersuchen, von einer Anzeigeerstattung wegen einer Verwaltungsübertretung nach § ... mehr lesen...
Gründe: A. Mit den (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteilen (a) vom 6.August 1987 und (b) vom 18. August 1987 wurden Rudolf H***, Stefanie B*** und Richard L*** des - vom Erstgenannten zum Teil als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB sowie von beiden Letztgenannten als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB - begangenen Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben in Wien und Vösendorf (b) Rudolf H... mehr lesen...
Norm: HKG §30 Abs1StGB §74 Z4StGB §305 Abs4 aFStGB §307 aFStGB §309 nF
Rechtssatz: Der Sekretär einer Handelskammer ist (weder deren Organ noch mit Aufgaben der Bundesverwaltung, Landesverwaltung oder Gemeindeverwaltung betraut und deshalb) nicht Beamter im Sinne § 74 Z 4 StGB, regelmäßig aber auch nicht leitender Angestellter eines (öffentlichen) Unternehmens im Sinne § 305 Abs 4 StGB aF (§ 309 StGB nF), weil diese Kammer nicht der Gebarungsko... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der im elterlichen Verkaufsgeschäft mitarbeitende israelische Staatsangehörige Abniri B, geboren am 10.November 1965, des Verbrechens des versuchten Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach den §§ 15, 12, 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach versuchte er am 21.Juni 1984 in Wien den wegen Offenhaltens des Verkaufsgeschäftes an einem gesetzlichen Feiertag (Fronleichnam) einschreitenden Polizeibeamten Harald C durch Anbieten billige... mehr lesen...
Norm: StGB §307StGB §311
Rechtssatz: Bedient sich der Täter zum Zweck, einen Beamten zu einer Falschbeurkundung im Amt zu bestimmen, des Mittels der Bestechung, haftet er nicht (zusätzlich zu § 311 StGB) auch wegen des Vergehens nach dem § 307 Abs 1 StGB, weil diese Strafnorm ebenso wie zu den Tatbeständen nach den § 12, 302 oder 12, 153 StGB auch zum Vergehen nach den §§ 12, 311 StGB materiell subsidiär ist. Entscheidungste... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte u.a. schuldig: Den am 9. November 1941 geborenen Amtssekretär der Steiermärkischen Landesregierung Dietrich A des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs.3 und 15 StGB (I) sowie der Vergehen der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 StGB (II), der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs.1 StGB (IV) und der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs.2, 224 StGB (VIII); den am 19. S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 33-jährige Rudolf A des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach § 15 (12 zweiter Fall), 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 10.April 1983 in Elsbethen dadurch, daß er den gegen ihn wegen Lenkens eines Kraftfahrzeugs in alkoholisiertem Zustand einschreitenden Gendarmeriebeamten Johann B und Kurt C wiederholt und mit Nachdruck (wobei er seine Brieftasche zückte) zunächst 500 S und spä... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.Juli 1935 geborene Amtsrat Johann A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er als leitendes Bauaufsichtsorgan der Bundesgebäudeverwaltung I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B am 5.Dezember 1978 einen Betrag von 2.600 S und am 19.Dezember 1979 einen solchen von 5.000 S angenommen. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Verurteilung zur Zahlung eines dem Wert dieser Z... mehr lesen...
Norm: StGB §143StGB §305StGB §307 Z2
Rechtssatz: Die Geschenkannahme leitender Angestellter eines Unternehmens ist gegenüber der Untreue und die Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten gegenüber dem Beitrag zur Untreue materiell subsidiär. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 12 Os 121/82 Veröff: SSt 54/42 = EvBl 1984/18 S 49 = JBl 1983,545 (Anmerkung L... mehr lesen...
Gründe: A/ Das Schöffengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil schuldig: 1. den am 24.Oktober 1940 geborenen Beamten der GEMEINDE WIEN und Vorstandsdirektor der 'AKH K-AG.' (im folgenden kurz: K) Dipl.Ing. Adolf A a) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB (Punkt A/ des Schuldspruchs), b) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB , zum Teil als Beteiligter nach § 12 StGB (Punkte D/I und E/8 des Schuldspruchs), und... mehr lesen...
Norm: StGB §10StGB §307
Rechtssatz: Ein Unternehmer oder leitender Angestellter, der sich durch eine strafrechtlich verpönte Bestechung einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern verschaffen will, kann unter dem Aspekt mangelnder Zumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens nicht entschuldigt, geschweige dem gerechtfertigt sein. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.19... mehr lesen...
Norm: StGB §307
Rechtssatz: Alternativer Mischtatbestand. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 12 Os 121/82 Veröff: SSt 54/42 = EvBl 1984/18 S 49 = JBl 1983,545 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0096190 Dokumentnummer JJR_19830517_OGH0002_0120OS00... mehr lesen...
Norm: StGB §304StGB aF §307 Z1
Rechtssatz: Geht der Vorteilsgewährung ein Zahlungsversprechen oder eine Zahlungsvereinbarung voraus, dann ist das Delikt schon damit und nicht erst mit der Annahme des Geschenkes vollendet. Die spätere Gewahrsamsübertragung an den Beamten stellt in einem solchen Fall nur noch eine (vorbestrafte und daher) straflose Nachtat dar. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §307 Z1
Rechtssatz: § 307 Z1 StGB aF ist ungeachtet der Überschrift "Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten" keineswegs nur auf Fälle einer Bestimmungstäterschaft zu § 304 Abs 1 StGB beschränkt, weil damit auch der Fall erfaßt wird, daß dem Beamten ein von diesem gefordertes Geschenk versprochen oder gewährt wird, die Initiative zur Bestechung also vom Beamten selbst ausgeht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §307 Z1
Rechtssatz: § 307 Z1 StGB aF setzt ein der erwarteten Amtstätigkeit zeitlich vorangehendes tatbildmäßiges Verhalten voraus. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 12 Os 121/82 Veröff: SSt 54/42 = JBl 1983,545 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0096209... mehr lesen...
Norm: StGB §304 Abs2StGB §307 Z1
Rechtssatz: Beabsichtigt der Geschenkgeber die objektiv pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts zu erwirken, während der Beamte objektiv pflichtgemäß handeln will, so ist der Geschenkgeber nach § 307 Z 1 StGB, der Beamte aber nur nach § 304 Abs 2 StGB strafbar. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 1... mehr lesen...
Norm: StGB §143StGB §305StGB §307 Z2
Rechtssatz: Die Geschenkannahme leitender Angestellter eines Unternehmens ist gegenüber der Untreue und die Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten gegenüber dem Beitrag zur Untreue materiell subsidiär. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 12 Os 121/82 Veröff: SSt 54/42 = EvBl 1984/18 S 49 = JBl 1983,545 (Anmerkung L... mehr lesen...
Norm: StGB §304 Abs2StGB §307 Z1
Rechtssatz: Beabsichtigt der Geschenkgeber die objektiv pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts zu erwirken, während der Beamte objektiv pflichtgemäß handeln will, so ist der Geschenkgeber nach § 307 Z 1 StGB, der Beamte aber nur nach § 304 Abs 2 StGB strafbar. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.November 1961 geborene Kfz-Mechaniker Hans Walter A und der am 15.Juni 1962 geborene Kfz-Mechaniker Georg B I. des Vergehens des Ungehorsams nach § 12 Abs 1 Z. 1 MilStG. und II. des Vergehens der Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten nach § 307 Z. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Feststellungen hatten die damals ihren Präsenzdienst ableistenden Angeklagten am 3.Oktober 1981 ab 12,30 Uhr die (militärische) Ordnungsstrafe der Ordnungs... mehr lesen...
Norm: StGB §304StGB §307
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 307 StGB ist schon mit dem Anbieten, Versprechen oder Gewährung eines Vermögensverteils vollendet; dass der Bestochene dann auch tatsächlich pflichtwidrig handelt, ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte 10 Os 10/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 10 Os 10/83 Veröff: SSt 54/27 ... mehr lesen...
Norm: StGB §307 Z1
Rechtssatz: Amtsgeschäfte sind alle Verrichtungen eines Beamten, die zur unmittelbaren Erfüllung der Vollziehungsaufgaben eines Rechtsträgers dienen, also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören und für die Erreichung der amtsspezifischen Vollziehungsziele sachbezogen relevant sind (hier: auch eine für die angestrebte Entscheidung bloß präjudizielle Tätigkeit). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §307 Z1
Rechtssatz: Amtsgeschäfte sind alle Verrichtungen eines Beamten, die zur unmittelbaren Erfüllung der Vollziehungsaufgaben eines Rechtsträgers dienen, also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören und für die Erreichung der amtsspezifischen Vollziehungsziele sachbezogen relevant sind (hier: auch eine für die angestrebte Entscheidung bloß präjudizielle Tätigkeit). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §304 Abs1StGB §307
Rechtssatz: Bei Ermessensentscheidungen kann eine Pflichtwidrigkeit (auch) dann vorliegen, wenn der Beamte dem Vermögensvorteil einen Einfluss auf seine - innerhalb des Ermessens liegende - Entscheidung einräumt. Entscheidungstexte 12 Os 46/80 Entscheidungstext OGH 04.09.1980 12 Os 46/80 12 Os 121/82 Ents... mehr lesen...