Norm
StGB aF §307 Z1Rechtssatz
§ 307 Z1 StGB aF ist ungeachtet der Überschrift "Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten" keineswegs nur auf Fälle einer Bestimmungstäterschaft zu § 304 Abs 1 StGB beschränkt, weil damit auch der Fall erfaßt wird, daß dem Beamten ein von diesem gefordertes Geschenk versprochen oder gewährt wird, die Initiative zur Bestechung also vom Beamten selbst ausgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0096230Dokumentnummer
JJR_19830517_OGH0002_0120OS00121_8200000_023