Norm
StGB §302Rechtssatz
Die Diversion ist bei Konkurrenz von Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB) und Bestechung (§ 307 StGB) nach dem Wortlaut des § 198 Abs 3 StPO zwar nicht ausgeschlossen, ein beide Tatbestände verwirklichendes Verhalten weist aber einen signifikant höheren Unrechts? und Schuldgehalt (als die Begehung von Missbrauch der Amtsgewalt allein) auf, weshalb in solchen Fällen diese Form der Verfahrensbeendigung in aller Regel nicht in Betracht kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129834Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
29.03.2021