Norm
StGB §307 Z1Rechtssatz
Amtsgeschäfte sind alle Verrichtungen eines Beamten, die zur unmittelbaren Erfüllung der Vollziehungsaufgaben eines Rechtsträgers dienen, also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören und für die Erreichung der amtsspezifischen Vollziehungsziele sachbezogen relevant sind (hier: auch eine für die angestrebte Entscheidung bloß präjudizielle Tätigkeit).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0096201Dokumentnummer
JJR_19820210_OGH0002_0110OS00091_8100000_001