Gründe: Michael W***, Doris W*** und ein weiterer, am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligter Angeklagter wurden des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt, weil sie gemeinsam am 24.Mai 1989 in Maria Lankowitz drei Kaninchen im Wert von ca. 700 S dem Josef P*** durch Einbruch, nämlich durch Abbrechen mehrerer Holzlatten der mit einem Vorhängeschloß gesicherten Tür zum Kaninchenstall, mit dem Vorsatz weggenommen haben, sich durch dere... mehr lesen...
Norm: StGB §29
Rechtssatz: Das im § 29 StGB verankerte und für den Bereich gleichartiger Realkonkurrenz wertqualifizierter und schadensqualifizierter Delikte geltende Prinzip der Zusammenrechnung der Wertbeträge und Schadensbeträge, soweit diese in ein und demselben Urteil erfaßt sind, kommt nur zur Anwendung, wenn der Täter mehrerer Taten derselben Art, somit Taten, die demselben Deliktstypus zu unterstellen sind, begangen hat. Eine Zusammenre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des nunmehr 46-jährigen Rudolf D*** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB angeordnet, weil der Genannte unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf seiner geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, I. in Mödling, Maria Enzersdorf, Hinterbrühl und Brunn am Gebirge fremde Sachen vorsätzlich beschädigt und zerstört hat, wo... mehr lesen...
Gründe: Der am 29. Jänner 1972 geborene Hilfsarbeiter Walter V*** wurde des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z. 1 und 15 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz, sich oder Dritte durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, A. anderen weggenommen zu haben, und zwar 1. Anfang März 1988 einem Unbekannten eine Autoapotheke, 2. am 9. März 1988 dem Werner H*** ein Fun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) bekämpften Urteil wurde Wilhelm E*** - ebenso wie Peter F***, der es in Rechtskraft erwachsen ließ - des in drei Angriffen verübten Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 2, 130 "zweiter Fall" - gemeint: zweiter Satz (dritter Fall) - sowie § 15 StGB schuldig erkannt (Fakten A I 1 und 2 sowie A II). Rechtliche Beu... mehr lesen...
Norm: VerbotsG §3fStGB §29StGB §126 Abs1 Z7
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 3 f VerbotsG genügt es, daß mehreren versuchten oder vollbrachten Sachbeschädigungen die Qualifikation des § 126 Abs 1 Z 7 StGB auch nur durch Zusammenrechnung der Schadensbeträge aus den einzelnen Taten zukommt. Insoweit bilden mehrere von der Schadenszusammenrechnung erfaßten Vermögensdelikte eine Einheit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der am 22.Jänner 1970 geborene Tischlerlehrling Franzjörg Q*** wurde des Verbrechens nach § 3 f VerbotsG (I), des Vergehens der Verhetzung nach § 283 Abs 2 StGB (II) und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1, "zweiter Fall", (gemeint: erster Deliktsfall, höherer Strafsatz - EvBl 1982 Nr. 198, LSK 1984/129, 13 Os 155/84, 13 Os 127/85, 13 Os 84/87, 13 Os 6/88 u.v.m.) StGB (III) schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz I./ eine strafbare Handlung nach den §§ 125, 1... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 16. Mai 1988, GZ 4 Vr 676/88-22, wurde der Jugendliche Franz M*** neben zwei anderen strafbaren Handlungen des Verbrechens des teils versuchten und teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und Z 2 sowie 15 StGB und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB "in Verbindung mit § 12, zweite Alternative StGB" schuldig erkannt. Das Gericht verhängte über Franz M*** einschließlich des nachträglich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Rupert B*** sowie Margarete B*** jeweils des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 (Margarete B*** auch Z 2), Abs. 2 und Abs. 3 letzter Fall StGB (Punkt 1. des Urteilsspruches) und Ferdinand Erich W*** - im Hinblick auf § 29 StGB zwar rechtlich verfehlt, jedoch ohne Nachteil im Sinne des § 290 Abs. 1 StPO (vgl 15 Os 129/88, 13 Os 19/88, 15 Os 141/87 ua.) - nebeneinander des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 un... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §281 Abs1 Z10 BStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Hat die rechtsirrig getrennte Erfassung mehrerer Diebstähle nicht zur Verurteilung wegen eines strafbaren Verhaltens qualitativ höheren Unrechtsgehalts als bei rechtsrichtiger Subsumtion geführt, so gereicht die vom Angeklagten nicht geltend gemachte Nichtigkeit (Z 10) ihm nicht zum Nachteil, weil allfällige Auswirkungen eines Subsumtionsirrtums bloß auf den Bestand von Strafzumessung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S*** (1.) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB und (2.) des Vergehens (richtig: Verbrechens) des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (zu 1. und 2. richtig: des - einen - Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB) schuldig erkannt. In einem der beiden Fälle liegt ihm zur Last, daß er am 13. Juli 1987 in Wien fremde bewegliche Sachen, und zwar eine Kellnerbrieftasche mit 9.000 S Bargel... mehr lesen...
Norm: StGB §28 GStGB §29
Rechtssatz: § 28 StGB gilt nur dort, wo § 29 StGB nicht heranzuziehen ist. Entscheidungstexte 13 Os 106/88 Entscheidungstext OGH 08.09.1988 13 Os 106/88 11 Os 25/05v Entscheidungstext OGH 12.04.2005 11 Os 25/05v Vgl auch European Case Law Identi... mehr lesen...
Gründe: Der keiner Beschäftigung nachgegangene Ernst Rudolf S*** ist des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z. 1 und 15 StGB schuldig erkannt worden. Darnach hat er an sieben Tagen zwischen (einschließlich) 13. Dezember 1987 und 21.Februar 1988 in insgesamt 31 Fällen aus den Geldkassen von Kronenzeitungsständern einen Bargeldbetrag von zusammen ca. 3.750 S (I 1 bis 7), Anfang Februar 1988 ca. 20 Packungen Kakao zu je eine... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen - auch einen (Teil-) Freispruch vom Vorwurf der Veruntreuung enthaltenden - Urteil wurde der Angeklagte Gerhard H*** - in Ergänzung des schon im ersten Rechtsgang in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB - im zweiten Rechtsgang (unter überflüssiger Wiederholung des bereits rechtskräftigen Schuldspruchs) erneut des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Johann Josef S*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs 1, 129 Z 1 StGB sceuldig erkannt. Darnach hat er in Wien mit dem Vorsatz, fremde bewegliche Sachen wegzunehmen und sich durch deren Zueignung zu bereichern versucht, (zu 1) am 22.März 1987 mit einem Schraubenzieher in den versperrten Kraftwagen mit dem Kennzeichen W 353.325 einzudringen und (zu 2) am 18.November 1987 der Firma K**... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §281 Abs1 Z10 BStPO aF §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Die dem § 29 StGB widersprechende Aufteilung des einheitlichen Verbrechens (des Diebstahls) gereichte dem Angeklagten nicht zum Nachteil (siehe 13 Os 34/85, 15 Os 141/87 und § 290 Abs 1 StPO). Entscheidungstexte 13 Os 19/88 Entscheidungstext OGH 03.03.1988 13 Os 19/88 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 31.Jänner 1960 geborene Tischler Gerhard B*** ist des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch als Anstifter nach § 12 (zweiter Fall), 127 Abs. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 StGB. (I 1), des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB. (I 2) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. (2) schuldig erkannt worden. Die dem § 29 StGB. widersprechende Aufteilung des einheitlichen Verbrechens des Diebstahls gereichte dem Angeklagten nicht zum Na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der beschäftigungslose Manfred S*** wegen mehrerer gleichzeitig abgeurteilter Diebstähle ungeachtet des Zusammenrechnungsgrundsatzes des § 29 StGB (vgl. u.a. Foregger-Serini MKK3, Erläuterungen I letzter Absatz zu § 29 StGB) sowohl des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, 129 Z 1 und 2 und 15 StGB (I 1 und 2) als auch des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Franz Harald M*** (zu A I 1 bis 3) des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB, (zu A I 4 a und b) des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z 1 und 2, 130 "2.Fall" (ersichtlich gemeint: vierter Fall) StGB, (zu A II) des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und (zu A III) des Vergehens der teils ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der jetzt 34-jährige Invalidenrentner Helmut P*** der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB (Punkt I/1 des Urteilssatzes), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB - richtig (vgl. ÖJZ-LSK 1978/165): der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 Z 4 StGB (Punkt I/2) und der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (Punkt II) - sowie der Sachbeschädigung... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AcStGB §29StGB §141 A3
Rechtssatz: Wenngleich bei der Entwendung das Zusammenrechnungsprinzip (§ 29 StGB) nicht Platz greift, ist bei Mittäterschaft jedem an einer solchen Tat Beteiligten nicht nur jene Sache, die er selbst für sich entzogen hat, sondern die Gesamtmenge der bei dem gemeinsam unternommenen Angriff entzogenen Sachen zur Last zu legen. Entscheidungstexte 12 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (neben zwei weiteren Angeklagten) Ronald Z*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB sowie des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 (125) StGB und Franz R*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Walter F*** (zu Punkt I/1 bis 5 des Urteilssatzes) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB sowie (zu II/1 und 2) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (siehe dazu jedoch ÖJZ-LSK 1978/165 zu § 84 Abs 1 StGB) und ferner der Vergehen (zu III) der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und (zu IV) der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen - unbekämpft gebliebenen - Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurde der Weinhändler Gerhard H*** I./ des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB und II./ des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er in Rohrendorf I./ in der Zeit von 1980 bis einschließlich 1983 mit dem Vorsatz, sich durch das Ver... mehr lesen...
Norm: StGB §29StGB §33 Z1
Rechtssatz: Bei einer zufolge des Zusammenrechnungsprinzips einheitlichen Strafdrohung fällt die Tatwiederholung (§ 33 Z 1 StGB) nicht sehr ins Gewicht. Entscheidungstexte 13 Os 170/86 Entscheidungstext OGH 22.12.1986 13 Os 170/86 11 Os 164/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 11 Os 164/93 Vg... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Rudolf V*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2, erster Fall, StGB schuldig erkannt worden war, wurde mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 11.Dezember 1986, GZ. 13 Os 170/86-6, dem der maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, bei einer nichtöffentlichen Beratung zurückgewiesen. Gegenstand des Gerichtstags war die ... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §281 Abs1 Z10 B
Rechtssatz: Bei kraft Zusammenrechnungsprinzips (§ 29 StGB) nur ein Delikt verkörpernden Taten derselben Art wird durch die Behauptung fehlerhafter (rechtsirriger) Wertfeststellung in Ansehung nur eines Schuldspruchfaktums eine Nichtigkeit dann nicht aufgezeigt, wenn die Annahme der maßgeblichen Wertqualifikation auf jeden Fall schon aus unbekämpften Wertbeträgen der übrigen Fakten folgt. E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - im zweiten Rechtsgang - der am 12.Juni 1939 geborene Erich W*** des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit von Mai 1979 bis November 1980 in Gesellschaft des gesondert verfolgten Peter S*** fremde bewegliche Sachen, nämlich "diverses Werkzeug im einzelnen nicht näher festzustellender (gemeint: feststellbarer) Art" im Wert von insgesamt zumindest 35.... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte die Angeklagten Vinzenz B*** und Erich B*** "des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB, Vinzenz B*** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach § 131 Abs. 1 StGB" schuldig. Darnach haben die Genannten am 22.Jänner 1986 in Graz 1. in Gesellschaft als Beteiligte der Maria S*** fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert, nämlich 20.000 S Bargeld mit dem Vorsatz weggenommen, sic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther S*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahles nach §§ 127 Abs. 1, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Schwaz in der Zeit vom 20.September 1985 bis zum 28.Oktober 1985 gewerbsmäßig in insgesamt 8 Fällen den im Urteilsspruch im einzelnen angeführten Verfügungsberechtigten fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S nicht übersteigenden Wert, nämlich diverse Lebensmittel, mit dem Vorsatz weggenommen, sich dur... mehr lesen...