RS OGH 1989/1/19 12Os127/88

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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Norm

VerbotsG §3f
StGB §29
StGB §126 Abs1 Z7

Rechtssatz

Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 3 f VerbotsG genügt es, daß mehreren versuchten oder vollbrachten Sachbeschädigungen die Qualifikation des § 126 Abs 1 Z 7 StGB auch nur durch Zusammenrechnung der Schadensbeträge aus den einzelnen Taten zukommt. Insoweit bilden mehrere von der Schadenszusammenrechnung erfaßten Vermögensdelikte eine Einheit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079751

Dokumentnummer

JJR_19890119_OGH0002_0120OS00127_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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