Norm
StGB §29Rechtssatz
Bei kraft Zusammenrechnungsprinzips (§ 29 StGB) nur ein Delikt verkörpernden Taten derselben Art wird durch die Behauptung fehlerhafter (rechtsirriger) Wertfeststellung in Ansehung nur eines Schuldspruchfaktums eine Nichtigkeit dann nicht aufgezeigt, wenn die Annahme der maßgeblichen Wertqualifikation auf jeden Fall schon aus unbekämpften Wertbeträgen der übrigen Fakten folgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0091191Dokumentnummer
JJR_19861211_OGH0002_0130OS00170_8600000_002