RS OGH 1986/12/11 13Os170/86, 12Os20/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1986
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Norm

StGB §29
StPO §281 Abs1 Z10 B

Rechtssatz

Bei kraft Zusammenrechnungsprinzips (§ 29 StGB) nur ein Delikt verkörpernden Taten derselben Art wird durch die Behauptung fehlerhafter (rechtsirriger) Wertfeststellung in Ansehung nur eines Schuldspruchfaktums eine Nichtigkeit dann nicht aufgezeigt, wenn die Annahme der maßgeblichen Wertqualifikation auf jeden Fall schon aus unbekämpften Wertbeträgen der übrigen Fakten folgt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0091191

Dokumentnummer

JJR_19861211_OGH0002_0130OS00170_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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