Norm: StGB §28 DStPO §207StPO §267 AStPO §281 Z8 Ca
Rechtssatz: Ob ein Schuldspruch wegen fortgesetzten Deliktes oder wegen bestimmter Einzelfakten zu erfolgen hat, hängt neben der Beschaffenheit der Tat auch vom Inhalt der Anklageschrift ab, wobei nicht nur der Tenor der Anklageschrift, sondern auch ihre
Begründung: berücksichtigt werden muß. Entscheidungstexte 12 Os 177/69 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StGB §12 CStGB §28 CbStGB §58FinStrG §11FinStrG §13FinStrG §31
Rechtssatz: Wenn jemand, ohne ein weiteres Rechtsgut zu verletzen, den aus einer Straftat gezogenen Vorteil zu behalten versucht, indem er etwa durch die Vorlage falscher Privaturkunden eine Wiederaufnahme des Abgabenbemessungsverfahrens und die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens zu verhindern versucht, dann liegt Schadensidentität vor. Gehört zum Tatbestand eines Finanzve... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §133 GStGB §146 F
Rechtssatz: Besitzen zur Verschleierung einer Veruntreuung vom Täter gesetzte Falschbuchungen von nicht verausgabten Lohnsummen selbständigen Unrechtsgehalt im Sinne eines Betrugstatbildes, weil sie zur die dienstgebende Firma des Täters schädigenden Entrichtung von Überbeträgen zur Sozialversicherung und für Steuern führten, so verantwortet der Täter auch dieses Delikt. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §143 C
Rechtssatz: Die grundsätzlich einheitliche Beurteilung verschiedener Phasen eines einzigen Deliktes findet ihre Grenzen darin, daß ein sachlicher, innerer und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den einzelnen Phasen bestehen muß. Gewalthandlungen eines Räubers, die er auf der Flucht gegenüber dritten Personen setzt, sei es auch bloß zu dem Zweck, um sich im Besitz der Beute zu erhalten, können nicht als "bei dem Raub... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStPO §259 Z3StPO §281 Z9aStPO §288
Rechtssatz: Bei Verneinung des Vorliegens der Idealkonkurrenz zweier inkriminierter Tatbestände (hier §§ 132 III und 501 StG) ist ein Freispruch gemäß dem § 259 Z 3 von dem - nach Ansicht des Gerichtes nicht verwirklichten Delikt - nicht zu fällen, sondern lediglich die weitere Deliktseignung nicht in den Schulspruch aufzunehmen (vgl Gebert-Pallin-Pfeiffer, Judikatur zu § 281 Z 9 a StPO E Nr 2... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §11 Z1JGG 1961 §11 Z2StGB §28 E
Rechtssatz: Treffen mehrere Straftaten zusammen, die teils vor, teils nach der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres begangen wurden, so sind der nach den § 34, § 35, § 267 StG vorzunehmenden Prüfung stets die sich aus § 11 Z 1 und 2 JGG 1961 ergebenden selbständigen Strafdrohungen zugrundezulegen. Für die Frage nach der schärferen Strafe kommt es in erster Linie auf das Strafmaß und nicht auf di... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Cb
Rechtssatz: Eine Deckungshandlung (Nachtat), die der Verschleierung der Vortat oder der Auswertung des mit der Vortat erzielten strafgesetzwidrigen Erfolges dient, ist nur dann straflos, wenn sie über die durch die Vortat begangene Rechtsverletzung nicht hinausgeht und daher durch die Bestrafung der Vortat in ihrem Unrechtsgehalt als miterfasst angesehen werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §29StGB §127 G
Rechtssatz: Hat ein Täter bezüglich der gleichen Sache Versuch und Vollendung des Diebstahls zu verantworten, so findet dennoch keine Zusammenrechnung statt, weil der Schaden nicht doppelt gezählt werden darf. Entscheidungstexte 8 Os 260/58 Entscheidungstext OGH 24.10.1958 8 Os 260/58 Veröff: SSt 29/63 = EvBl 1959/134 S 218 = RZ 1959,46 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §57
Rechtssatz: Von mehreren verschiedenen (sowohl realkonkurrierend als auch idealkonkurrierend) strafbaren Handlungen, über die mit demselben Urteil zu entscheiden ist, ist jede für sich abgesondert zu beurteilen und demnach auch bei jeder von ihnen gesondert zu prüfen, ob Verjährung eingetreten ist. Der Umstand, daß eine dieser mehreren strafbaren Handlungen nicht verjährt ist, kann den Eintritt der Verjährung bei einer... mehr lesen...
Norm: StGB §28 D
Rechtssatz: Für den Begriff des fortgesetzten Deliktes ist wesentlich, daß der Wille des Täters einen einzigen Enderfolg anstrebt. Entscheidungstexte 5 Os 200/57 Entscheidungstext OGH 27.05.1957 5 Os 200/57 Veröff: RZ 1957,161 10 Os 119/66 Entscheidungstext OGH 02.12.1966 10 Os 119/66 Veröff: RZ 1967,52 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §99 D
Rechtssatz: Der Tatbestand nach dem § 93 StG (nunmehr § 99 StGB) ist gegenüber jenen Tatbeständen, bei welchen die Beschränkung der persönlichen Freiheit Mittel zum Zweck ist, ein subsidiärer und geht in einem solcher Art verübten oder versuchten Verbrechen auf. Dies trifft im allgemeinen im Verhältnis zum Verbrechen der schweren körperlichen Beschädigung nach den §§ 152 ff StG (nunmehr § 84 StGB) zu. Nur dann, wenn ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C1StGB §28 Cb
Rechtssatz: Nach den Grundsätzen der strafrechtlichen Konkurrenz bilden Versuch und Vollendung, die demselben Täter in Ansehung des gleichen Objektes zur Last fallen, eine Einheit. Der Versuch tritt als subsidiäre Erscheinungsform der Vollendung hinter diese zurück. Eine Ausnahme besteht nur dort, wo die beiden Handlungen zeitlich so weit auseinanderfallen, dass sie nicht mehr als eine Einheit betrachtet werden könn... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Cb
Rechtssatz: Eine Deckungshandlung, die der Verschleierung der Vortat dient, ist nur dann straflos, wenn sie über die durch die Vortat begangene Rechtsverletzung nicht hinausgeht. Entscheidungstexte 5 Os 567/52 Entscheidungstext OGH 12.09.1952 5 Os 567/52 Veröff: SSt 23/72 8 Os 272/59 Entscheidungstext OGH 20.... mehr lesen...
Norm: StGB §28 F
Rechtssatz: Die im § 35 Abs 2 StG (nunmehr § 28 Abs 2 StGB) vorgesehene Strafenhäufung hat auch bei nicht zwingend vorgeschriebenen Strafen Platz zu greifen. Entscheidungstexte 3 Os 48/50 Entscheidungstext OGH 14.09.1950 3 Os 48/50 Veröff: SSt 21/84 Schlagworte Anmerkung: Vgl hiezu nunmehr § 28 Abs 2 zweiter Satz S... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §164
Rechtssatz: Der an der Vortat als Täter oder als Mitschuldiger Beteiligte kann sich einer Teilnehmung an derselben strafbaren Handlung (Verwertung des gestohlenen oder veruntreuten Gutes) nicht gesondert schuldig machen. Entscheidungstexte 2 Os 1/48 Entscheidungstext OGH 09.04.1948 2 Os 1/48 Veröff: SSt 19/116 5 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 F
Rechtssatz: Bei Zusammentreffen von strafbaren Handlungen, von denen eine oder mehrere mit Freiheitsstrafe, die anderen nur mit Geldstrafe bedroht sind, muß neben der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängt werden. Entscheidungstexte 3 Os 193/46 Entscheidungstext OGH 04.10.1946 3 Os 193/46 Veröff: SSt 19/16 = ÖJZ 1946,537 ... mehr lesen...