Norm
StGB §28 DRechtssatz
Ob ein Schuldspruch wegen fortgesetzten Deliktes oder wegen bestimmter Einzelfakten zu erfolgen hat, hängt neben der Beschaffenheit der Tat auch vom Inhalt der Anklageschrift ab, wobei nicht nur der Tenor der Anklageschrift, sondern auch ihre Begründung berücksichtigt werden muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0090728Dokumentnummer
JJR_19700211_OGH0002_0120OS00177_6900000_002