Norm
StGB §28 CaRechtssatz
Besitzen zur Verschleierung einer Veruntreuung vom Täter gesetzte Falschbuchungen von nicht verausgabten Lohnsummen selbständigen Unrechtsgehalt im Sinne eines Betrugstatbildes, weil sie zur die dienstgebende Firma des Täters schädigenden Entrichtung von Überbeträgen zur Sozialversicherung und für Steuern führten, so verantwortet der Täter auch dieses Delikt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0091327Dokumentnummer
JJR_19690624_OGH0002_0100OS00095_6900000_001