Norm
StGB §28 FRechtssatz
Bei Zusammentreffen von strafbaren Handlungen, von denen eine oder mehrere mit Freiheitsstrafe, die anderen nur mit Geldstrafe bedroht sind, muß neben der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0090884Dokumentnummer
JJR_19461004_OGH0002_0030OS00193_4600000_001