Norm
StGB §28 CbRechtssatz
Hat ein Täter bezüglich der gleichen Sache Versuch und Vollendung des Diebstahls zu verantworten, so findet dennoch keine Zusammenrechnung statt, weil der Schaden nicht doppelt gezählt werden darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0091686Dokumentnummer
JJR_19581024_OGH0002_0080OS00260_5800000_001