Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Janos A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 2.September 1979 in Wien dem am 17. Februar 1971 geborenen Fernando Garcia Araya de B mehrmals auf den Geschlechtsteil griff. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 4 und 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Rechtliche Beurteilung Als Verfah... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.Dezember 1923 geborene Dipl.Kfm. Walter A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1, erster Fall, StGB. schuldig erkannt, weil er am 7.Juni 1979 in Wien eine unmündige Person, nämlich die am 11.Oktober 1971 geborene Hilde B, dadurch auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht hatte, daß er sie in einem Schwimmbecken des Theresienbades von hinten über dem Badeanzug am Geschlechtsteil ergriff. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 51-jährige Liviu A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 24. März 1979 in Wien die am 14. Mai 1975 geborene, sohin unmündige Brigitte B dadurch zur Unzucht mißbrauchte, daß er sein Glied von dem Kind berühren ließ und es anschließend veranlaßte, das Glied (zweimal) zu küssen. Liviu A bekämpft dieses Urteil mit einer auf § 281 Abs. 1 Z 4, 5 und 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeits... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mihail A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er im Herbst 1978 in Traiskirchen eine unmündige Person, und zwar die am 26. September 1970 geborene Mandisi B, auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbrauchte, indem er mindestens viermal seinen Geschlechtsteil zwischen ihren Oberschenkeln bis zum Samenerguß rieb und ihr einen Zungenkuß gab sowie mindestens zweim... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.März 1948 geborene Zeitschriftenwerber Johann A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsannahmen hatte der Angeklagte am 28.Mai 1979 in sexueller Erregung die am 12.April 1967 geborene und 'ihrem Alter entsprechend entwickelte' Andrea B nach der Erklärung, sie habe kleine oder schöne 'Knospen', aufgefordert, ihm ihre Brüste zu zeigen, sie nach der Ablehnu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. November 1953 geborene §BB-Bedienstete Stefan A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 (zu ergänzen: erster Deliktsfall) StGB. schuldig erkannt, weil er am 23. Dezember 1973 in Traun eine unmündige Person, nämlich die am 28. Juli 1962 geborene, somit damals 'zwölfjährige' (richtig: elfjährige) Anita B dadurch, daß er sie über der Kleidung an der Brust und an ihrem Geschlechtsteil betastete und ihre Unterhose ... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: Abs 1 erster Fall setzt den Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses als typisch voraus. Entscheidungstexte 12 Os 63/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 12 Os 63/79 9 Os 91/86 Entscheidungstext OGH 24.09.1986 9 Os 91/86 Beisatz: Der sexuelle Mißbrauch einer widerstandsunfähigen (§ 201 S... mehr lesen...
Norm: StGB §211StGB §212
Rechtssatz: Tateinheit von § 211 Abs 1 StGB und § 212 StGB möglich; Abs 2 des § 211 StGB konsumiert hingegen § 212 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 63/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 12 Os 63/79 15 Os 66/93 Entscheidungstext OGH 17.06.1993 15 Os 66/93 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: § 212 StGB wird durch Willensbeugung (hier im Rahmen des § 202 StGB) - im Gegensatz zur Willensbrechung - nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 12 Os 63/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 12 Os 63/79 9 Os 91/86 Entscheidungstext OGH 24.09.1986 9 Os 91/86 Beisatz: Bei jenen Delikte... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: Abs 1 erster Fall setzt kein Verleiten des Opfers voraus (im Gegensatz zu Abs 1 letzter Fall sowie Abs 2). Entscheidungstexte 12 Os 63/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 12 Os 63/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095241 Dokumentnummer JJR_197... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1927 geborene Schuhmachergeselle Johann A auch im zweiten Rechtsgang des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB, des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig gesprochen. Ihm liegt zur Last, in Wien in der Zeit von Ende August 1966 (richtig: 1976) bis März 1977 zu wiederholten Malen 1.) seine am 22. ... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: Ein Erwachsener, der eine noch aufsichtsbedürftige Person (hier: fünfjähriges Kleinkind), wenn auch nur auf beschränkte Dauer (hier: Spaziergang), aus dem Elternhaus weg in seine Obhut bringt, schafft damit üblicherweise ein Autoritätsverhältnis. Entscheidungstexte 12 Os 34/79 Entscheidungstext OGH 26.04.1979 12 Os 34/79 Veröff: SSt 50/27 = EvBl... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: Ob ein Autoritätsverhältnis vorliegt, ist nach den Anschauungen und Erfahrungen täglichen Lebens zu beurteilen. Entscheidungstexte 12 Os 34/79 Entscheidungstext OGH 26.04.1979 12 Os 34/79 Veröff: SSt 50/27 = EvBl 1979/244 S 667 11 Os 26/82 Entscheidungstext OGH 28.04.1982 11 Os 26/82 ... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: § 212 erfaßt auch Autoritätsverhältnisses ohne "Anvertrauen" (anders als § 132 III StG). Entscheidungstexte 12 Os 34/79 Entscheidungstext OGH 26.04.1979 12 Os 34/79 Veröff: SSt 50/27 = EvBl 1979/244 S 667 13 Os 161/82 Entscheidungstext OGH 17.02.1983 13 Os 161/82 Beisatz: Faktisches Au... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: Bei einem Schuldspruch nach §§ 212 Abs 1, 207 StGB darf die Tatsache, daß die Tochter zur Unzucht mißbraucht wurde, nicht (nochmals) erschwerend gewertet werden. Entscheidungstexte 12 Os 197/78 Entscheidungstext OGH 26.04.1979 12 Os 197/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:R... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Jänner 1937 geborene Hilfsarbeiter Rudolf A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 28, 207 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei Jahren verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Erstgericht als erschwerend das Zusammentreffen zweier strafbarer Handlungen sowie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erwin A des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 5. April 1978 in Weichsberg die damals 19jährige Adelgunde B, welche er in seinem PKW als Autostopperin mitgenommen hatte, dadurch mit Gewalt zur Unzucht nötigte, daß er - nachdem er in ein Waldstück gefahren und ausgestiegen war - die Türe des von ihr besetzten Beifahrersitzes von außen öffnete, sie erfaßte und sich auf sie fallen ließ und... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: Für die im § 212 StGB genannte Stellung als Aufsichtsperson oder Erziehungsperson ist weder eine ausdrückliche Vereinbarung noch eine Verpflichtungserklärung nötig; entscheidend ist nur, dass zwischen dem Täter und der minderjährigen Person ein Eltern-Kind ähnliches Verhältnis besteht. Entscheidungstexte 12 Os 20/79 Entscheidungstext OGH 15.03.1979 12 Os 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 22jährige Hilfsarbeiter Karl-Heinz A des Verbrechens der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach § 15, 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach den vom Erstgericht hiezu getroffenen Feststellungen verfolgte der Angeklagte am 25. Juli 1978 in Baden bei Wien die am 17. November 1968 geborene, sohin unmündige Andrea B auf der Straße bis zu ihrem Wohnhaus und weiter bis vor den Eingang ihrer Wohnung. Als das Mädchen die Wohnungstür aufsperrte, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26. Mai 1962 geborene, somit jugendliche Reinhard A, ein Schmiedelehrling, des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er im Dezember 1977 in Obernberg am Inn im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit den noch strafunmündigen Alfred B, Johann C und Gerald D (als Mittäter) die (am 3. Mai 1963 geborene) Irene E dadurch, daß er sie auf ein Bett warf, sie dort festhielt, ihren ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.April 1963 geborene, beschäftigungslose Peter A der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. und öffentlich unzüchtiger Handlungen nach § 218 StGB. schuldig erkannt, weil er am 18.April 1978 in Wien 1.) Caroline B dadurch am Körper verletzt hat, daß er ihr eine heftige Ohrfeige versetzte, wobei die Genannte eine Rötung der rechten Wange, eine Schädelprellung und eine Jochbeinprellung erlitt, 2.) öffentlich und unter Um... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Februar 1959 geborene Maschinist Werner A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Gegen diesen Schuldspruch richtet sich die auf die Z 5, 9 lit. a und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, der jedoch Berechtigung nicht zukommt. Rechtliche Beurteilung Dem Vorbringen in der Mängelrüge, die Feststellungen über die am 2. Novembe... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: Das Vergehen nach § 212 Abs 1 StGB erfordert beim Missbrauch des minderjährigen Kindes, Wahlkindes, Stiefkindes oder Mündel nicht den Nachweis der Tatbegehung unter Ausnützung der Stellung des Täters gegenüber seinem Opfer. Entscheidungstexte 12 Os 78/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 12 Os 78/78 Veröff: EvBl 1979/72 S 217 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.April 1930 geborene Hilfsarbeiter Fikret A 1.) des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB , 2.) des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB , 3.) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB und 4.) des Verbrechens der Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Perchtoldsdorf zu 1.) in der Ze... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am ***** geborene Hilfsarbeiter Karl S***** schuldig erkannt: 1. des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs 1 und Abs 2 (2. Fall) StGB; 2. des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 StGB; 3. des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs 1 und 2 StGB; 4. des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 und Abs 2 Z 3 StGB; 5. ... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: Ein Autoritätsverhältnis besteht auch zwischen dem Lebensgefährten und a) den minderjährigen Kindern, aber auch b) den minderjährigen, sich im Haushalt aufhaltenden Geschwistern des Partners. Entscheidungstexte 11 Os 195/76 Entscheidungstext OGH 11.03.1977 11 Os 195/76 14 Os 3/91 Entscheidungstext OGH 12.03.... mehr lesen...
Norm: StGB §212
Rechtssatz: Der Annahme eines Autoritätsverhältnisses zwischen zwei Personen steht eine allenfalls vorhandene weitere Autoritätsperson nicht entgegen (zB neben dem Lebensgefährten als Täter war auch die ältere Schwester noch Autoritätsperson zu den jüngeren Geschwistern). Entscheidungstexte 11 Os 195/76 Entscheidungstext OGH 11.03.1977 11 Os 195/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §211StGB §212
Rechtssatz: Keine Idealkonkurrenz zwischen § 211 Abs 1 und 2 StGB einerseits und § 212 Abs 1 andererseits. (entgegen 10 Os 9/76 = EvBl 1976/241 S 521). Entscheidungstexte 11 Os 176/76 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 11 Os 176/76 Veröff: EvBl 1977/165 S 360 = SSt 48/8 13 Os 3/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §203StGB §207StGB §212
Rechtssatz: Eine geschlechtlich nicht neutrale (erogene) Zone ist im Bereich der Oberschenkel lediglich die Körperregion zwischen den Beinen in unmittelbarer Nähe des Geschlechtsteils. Entscheidungstexte 10 Os 162/75 Entscheidungstext OGH 03.02.1976 10 Os 162/75 10 Os 135/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §203StGB §207StGB §212
Rechtssatz: Die Brüste eines Mädchens können vor allem dann primär Objekt eines sexuellen Missbrauches sein, wenn das Mädchen bereits eine solche Stufe der körperlichen Reife erreicht hat, dass die Zurechnung der Brüste zur Geschlechtssphäre auch physiologisch begründet erscheint. Entscheidungstexte 12 Os 164/75 Entscheidungstext OGH 13.01.1976 12 O... mehr lesen...