RS OGH 1977/3/11 11Os195/76, 12Os20/79

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Veröffentlicht am 11.03.1977
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Norm

StGB §212

Rechtssatz

Der Annahme eines Autoritätsverhältnisses zwischen zwei Personen steht eine allenfalls vorhandene weitere Autoritätsperson nicht entgegen (zB neben dem Lebensgefährten als Täter war auch die ältere Schwester noch Autoritätsperson zu den jüngeren Geschwistern).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0095237

Dokumentnummer

JJR_19770311_OGH0002_0110OS00195_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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