Norm
StGB aF §203Rechtssatz
Die Brüste eines Mädchens können vor allem dann primär Objekt eines sexuellen Missbrauches sein, wenn das Mädchen bereits eine solche Stufe der körperlichen Reife erreicht hat, dass die Zurechnung der Brüste zur Geschlechtssphäre auch physiologisch begründet erscheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094936Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018